Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 6 (1934)
- Date
- 1934-01-01
- Page
- – (sequence 168)
- Language
- German
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Mit dem Hofdekret vom 8. Juni 1754 wurde die Frage des Wiederaufbaues der Judenstadt in drei Teile geteilt, in die baulich-sicherheitspolizeiliche, die finanzielle und die Feuerwehrfrage, über die sodann abgesondert verhandelt wurde und die Gegenstand besonderer Beratungen der königl. Repräsentanz waren. Es ist bekannt, daß die antisemitisch gesinnten Behörden nach dem letzten großen Brande vom Jahre 1689 diese traurige Gelegenheit dazu benützten, den Umfang der Judenstadt zu begrenzen und die neuerrichtete Stadt nach einem bestimmten Bauplan aufzubauen. Die Historie aus dem Jahre 1689 wiederholte sich jedoch diesmal nicht vollständig. Es kam diesmal gar nicht der Gedanke auf, den Umfang des Ghettos einzuschränken, und die Tätigkeit der Behörden konzentrierte sich nur auf Beratungen darüber, wie das Prager Ghetto nach einer modernen Bauordnung aufgebaut werden solle, damit in Hinkunft die Wahrscheinlichkeit einer ähnlichen Katastrophe innerhalb des Ghettos vermindert und die Christenhäuser möglichst von den jüdischen Häusern abgesondert würden. Im Vordergrund aller Verhandlungen stand die Frage des Planes einer neuen Judenstadt, mit dessen Ausarbeitung der Ingenieur Gorche betraut wurde.18 Da viele Juden anfingen, ihre Häuser an der alten Stelle und in der hergebrachten Weise sofort wiederaufzurichten, hielt es die königl. Repräsentanz für angemessen, das Ergebnis ihrer Beratungen den Juden bekanntzugeben, um einem überstürzten und unrichtigen Neubau der Häuser, wie dies nach der Feuersbrunst vom Jahre 1689 geschehen war, vorzubeugen. Sie tat dies mit einer Zuschrift an die jüdischen Gemeindeältesten vom 9. August 1754, in welcher gleich eingangs betont wurde, daß nach dem letzten Brande sehr notwendig befunden wurde, „einen formlichen Riß machen zu lassen und vermög solchen sowohl die haubt Eingange in die Juden Stadt, als auch die darinnige enge Gäßlein bequem und gemächlich einzurichten". Dabei wurde der für die Erneuerung der Judenstadt maßgebende Hauptgrundsatz hervorgehoben, nämlich, daß beim Baue auch an die notwendige Breite der Gassen gedacht werde. Erst hernach führte die Zuschrift der königl. Repräsentanz die einzelnen, die Wiederherstellung des Ghettos betreffenden Punkte aus und erteilte den Juden-Ältesten die nötigen Anweisungen. In den engen Gassen gestattete die königl. Repräsentanz die Erbauung von höchstens dreistöckigen Häusern (in die Zahl der Stockwerke wurde auch das Erdgeschoß gerechnet; es ging also eigentlich um zweistöckige Häuser in unserem Sinne). In den breiten Gassen dagegen ließ sie den Bau von vierstöckigen (eigentlich dreistöckigen) Häusern zu. In jedem der beiden Fälle wurde betont, daß das höchste Stockwerk unbedingt gemauert sein müsse und nicht wie bisher von Holz sein dürfe .19 163