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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1934-01-01 · 6 (1934) · page 167

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
6 (1934)
Date
1934-01-01
Page
– (sequence 167)
Language
German
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mit ihrer bescheidenen Habe wenigstens in ihre Häuser zurück. Nun hatten sie aber auch die nicht mehr. In dieser äußerst bedrängten Lage entschlossen sie sich, die Kaiserin um Gnade und Hilfe zu bitten. In dem untertänigen Gesuche vom 4. Juni 175416 berichteten sie über den schrecklichen Brand, dem nur 28 Häuser entgangen seien und der vielen Juden das ganze Vermögen vernichtet habe, so daß ihnen nichts als der Bettelstab und das Mitleid guter Menschen bleibe. Deshalb appellierten die Juden an die bekannte Güte der Kaiserin und hofften, daß sie ihre unaussprechlichen Verluste begreifen und ihre Klage nicht ohne Gehör bleiben werde. Sie baten, daß die Kaiserin sie vor der gänzlichen Vernichtung bewahre. Ihre Bitte stützten sie auf Gründe, die sie mit Vorliebe und Erfolg schon in ihren früheren Bitten angewendet hatten und mit der sie sich in die Gunst der Kaiserin einschmeicheln wollten, nämlich, daß sie deshalb ihren Schutz und ihre Hilfe anriefen, um ihre verwahrlosten Häuser bald in Ordnung bringen und sodann rechtzeitig allen landesfürstlichen Anforderungen nachkommen zu können, so bald es ihnen nur möglich sein würde. Zur Unterstützung des Ansuchens fuhr am 12. Juni 1754 eine jüdische Deputation nach Wien, um eine Herabsetzung der Steuern zu erbitten. Die Berichte über den Brand und über die große Not der Prager Juden blieben in Wien nicht ohne Widerhall und bewirkten, daß ein Hofdekret am 8. Juni erlassen wurde, mit dem die Kaiserin die königl. Repräsentanz einlud, die mit der jüdischen Katastrophe zusammenhängenden Fragen in Erwägung zu ziehen. Sie ersuchte zunächst die königl. Repräsentanz um eine Äußerung, welche Verfügungen beim Neuaufbau der jüdischen Häuser nötig sein würden. Weiter wollte sie, offenbar unter dem Einflüsse der jüdischen Klagen, wissen, wie es möglich sein würde, die den Juden erlassenen Kontributionen durch andere Einnahmen hereinzubringen und inwieweit die böhmischen Stände bereit wären, in dieser Sache Hilfe zu leisten. Die dritte Forderung der Kaiserin betraf die Vorkehrungen gegen Feuersbrünste in Prag. Da sie erfahren hatte, daß beim letzten Brande ein besonders empfindlicher Mangel an Löschgeräten herrschte und die vorhandenen Löschgeräte sich nicht in gutem Zustande befanden, ordnete sie an, zu erheben, wer daran Schuld trage, und verlangte ein Gutachten darüber, was für Vorkehrungen für die Zukunft nötig wären, um eine große Ausbreitung einer eventuellen nächsten Feuersbrunst zu verhüten. Es ist anzunehmen, daß die Kaiserin mit eigenen Augen den Umfang der Katastrophe wahrnahm, als sie im August 1754 nach Prag kam und den christlichen Abbrändlern aus einer außerordentlichen Kasse eine Aushilfe von 2000 Dukaten gewährte; aber der Juden, die viel mehr und empfindlicher getroffen worden waren» gedachte sie nicht ,17 162

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