Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 6 (1934)
- Date
- 1934-01-01
- Page
- – (sequence 158)
- Language
- German
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es ihnen gelingen würde, vom Kaiser die Erlaubnis zu erwirken, daß nach erfolgter Reduktion die vermögenden Juden in der Stadt weiter bleiben dürften. Es sei daher mit Bestimmtheit zu erwarten, daß, wenn ihnen nicht die Errichtung der Baracken und der Bau der Häuser mit Ernst befohlen werde, sie sich hiezu freiwillig nicht verstehen würden. Die Kommission habe daher den Altstädter Magistrat befragt, ob er nicht die Kosten für den Bau der Baracken und Häuser aus eigenen Mitteln vorstrecken wolle. Der Magistrat habe geantwortet, daß er dies aus folgenden Gründen nicht tun könne. Die Altstadt sei bekanntlich noch mit Schulden in der Höhe von 70.000 Gulden belastet. Nun hätten einige Gläubiger ihre Guthaben zurückgefordert, welche die Stadt nunmehr zurückzahlen müsse. Die Einkünfte der Stadt seien wegen der Pestgefahr geschmälert, trotzdem habe sie mit Errichtung des „Probierhauses"11 und eines besonderen Friedhofes für die Opfer der Pest beträchtliche Ausgaben gehabt. Die Wiederherstellung der bei der Feuersbrunst beschädigten Theinkirche habe die übrigen Mittel erschöpft. Die Stadt habe auch halbjährig die Zinsen von zahlreichen Stiftungen aufzubringen. Dazu komme, daß man nicht wisse, ob und wie die Vorschüsse von den Juden künftig wieder eingebracht werden könnten, da ihre Häuser derart mit Schulden überlastet seien, daß die Hypothekar-Gläubiger sich mit einer geringen Quote würden zufrieden geben müssen. Aus diesen Gründen müßten die Altstädter das Ansinnen, die Baukosten vorzustrecken ablehnen. Sie wären jedoch bereit, den Bau der Baracken in anderer Weise zu fördern, indem sie ihre Handwerker für billigen Lohn zum schleunigen Aufbau der Baracken zur Verfügung stellen würden. Bei diesem Sachverhalte unterbreite die Kommission dem Kaiser folgenden Vorschlag: Da, wie verlaute, die Juden für den Fall, daß ihnen das weitere Verbleiben in der Prager Judenstadt erlaubt werden sollte, dem Kaiser eine namhafte Summe Geldes zu entrichten sich bereit erklärt hätten, da sie ferner im Tandelmarkte und in ihren Häusern in der Judenstadt eine Menge guter und kostbarer Waren hätten, die Tausende Gulden wert seien, da schließlich die Erfahrung lehre, daß die Juden nie etwas ohne Zwang (ohne Betrengnus) getan hätten und daher auch die Prager Juden ohne strikten kaiserlichen Befehl die Judenstadt nicht verlassen würden, so sei die Kommission der Meinung, daß der Kaiser, sofern er noch immer bei seinem Entschlüsse beharre, das Ghetto nach Lieben zu verlegen, an die Juden den Befehl ergehen lassen möge, daß sie entweder den für das weitere Verbleiben in der Judenstadt angebotenen Betrag zum Bau der Baracken und Häuser hergeben oder auf ihre Waren eine entsprechende Anleihe aufnehmen und dieselbe zum gleichen Zwecke verwenden sollten. Wenn ihnen jede Hoffnung, weiterhin in Prag geduldet zu werden, genommen und ihnen allen Ernstes verboten 153