Mannheim
Compact Memory

Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1934-01-01 · 6 (1934) · page 157

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
6 (1934)
Date
1934-01-01
Page
– (sequence 157)
Language
German
Belongs to
journal volume
OCR quality
95% known words query
IRI
…/2644300-2644315--2561-2646907
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

und nicht, wie es die Kommission wünschte, so bald als möglich das Ghetto zu räumen. Sie nahmen daher zur passiven Resistenz ihre Zuflucht. Zur festgesetzten Nachmittagstunde des 5. April hatte sich kein einziger von den Judenältesten im Altstädter Rathaus eingefunden. Die städtische Kommission begab sich jedoch mit den Baumeistern und einem Zimmermann nach Lieben, wo sie einige Zeit vergeblich auf die Juden warteten. Sie schickten daher einen Boten, um dieselben zu holen, doch vergeblich, die Juden blieben zu Hause. Es blieb daher der Altstädter Kommission nichts übrig, als in Abwesenheit der jüdischen Delegierten durch die Baumeister eine „Delineation" des Baugrundes vornehmen und einen Abriß vorläufig für hundert Häuser entwerfen zu lassen. Am folgenden Tage, dem 6. April, übermittelte der Altstädter Magistrat dem Stadthauptmann, Graf Kolowrat, einen Bericht, worin zunächst das unentschuldbare Fernbleiben der jüdischen Delegierten geschildert wird, wodurch die Kommission „fruchtlos abgelaufen" sei. Daß die Juden ferngeblieben seien, sei daraus zu erklären, daß sie sich mit größtem Eifer darum bemühten, beim Kaiser den Widerruf des Dekretes zu erwirken. Da jedoch zu besorgen sei, daß wegen der Überfüllung der Judenstadt und wegen des täglich sich vermehrenden Unrates „das Übel der Contagion unter ihnen nicht stärker einreißen möchte", so erachte es der Magistrat als seine Pflicht, dies der kaiserlichen Kommission mitzuteilen, um nicht der Saumseligkeit beschuldigt zu werden und er erwarte von der Kommission eine weitere Verfügung. Die Kommission erstattete hierauf dem Kaiser einen zweiten Bericht (ohne Datum) und legte den Entwurf der Grundrisse für die Judenhäuser bei; in dem Bericht werden die Äußerungen des Altstädter Magistrats mitgeteilt und dazu bemerkt, es seien nur Grundrisse für hundert Häuser angefertigt, weil an dem für die Judenhäuser geeigneten Orte nur dieser, der Altstadt als Grundobrigkeit gehörende, für zirka hundert Häuser hinreichende Baugrund unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden könne, während die umliegenden, für weitere zweihundert Häuser hinreichenden Grundstücke den Untertanen im Dorfe Lieben gehörten und angebaute Felder seien, von denen die vorgeschriebenen Landesabgaben entrichtet würden. Für diese Baugründe werden den Untertanen „ein billiger Werth" bezahlt werden müssen, damit die dem Kaiser „zuständige Contribution" nicht geschmälert werde. Was jedoch die zum Barackenbau erforderlichen Mittel betreffe, so sei es klar, daß sich die Juden zur Aufbringung derselben niemals gutwillig bereit finden würden. Hätten sie ja nicht einmal nach Lieben zur Besichtigung des Baugrundes hinauskommen wollen, weil sie, wie aus dem Berichte des Magistrates ersichtlich sei, noch der Hoffnung lebten, daß 152

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.