Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 6 (1934)
- Date
- 1934-01-01
- Page
- – (sequence 125)
- Language
- German
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n. Königlicher Schutzbrief für den Aufenthalt an der Universität Frankfurt an der Oder. Berlin, 15. Juli 1721. Konzept. GStA. Berlin, Rep. 51, Nr. 91, Vol. II., Bl. 106. Friedrich Wilhelm König. Auf des jüdischen Studiosi Medicinae Moses Salomon Gumperts hierbeigefugtes Supplicatum werdet Ihr hiermit in Gaden befehliget, da Supplikant Studierens halber nach Frankfurt sich begeben will und den Gradum Doctoratus ambiret, demselben nachdrücklich Schutz wider männiglich, insonderheit die dortige studierende Jugend zu halten, allenfalls daß Ihr Bedenklichkeit dabei fündet, sofort zu berichten. Seind etc. Berlin, den 15. Juli 1721. M. L. von Printzen. An die Universität zu Frankfurt an der Oder, daß dem Juden Moses Salomon Gumperts, so die Medizin studieret, und welcher Doktor zu werden ambiret1, wider die dortigen* Studenten Schutz gehalten werden solle. in, Gesuch der Frankfurter medizinischen Fakultät um die Promotionserlaubnis für Moses Salomon Gumpertz. Frankfurt a. O., 10. September 1721. Reinschrift. GStA. Berlin, Rep. 51, Nr. 91, Vol. II., BI. 108. Allerdurchlauchtigster, großmächtigster König, allergnädigster König und Herr. Ew. Königl. Majestät haben sub dato den 15. Juli a. c. die hiesige Universität allergnädigst befehliget, daß sie dem jüdischen Studioso Medicinae Moses Salomon Gumpertz, welcher Studirens halber sich nach Frankfurt begeben wolte und den Gradum Doctoratus ambirte, nachdrücklichen Schutz wider männiglich, insonderheit die hiesige studirende Jugend leisten und halten solte. Gleichwie nun dieser jüdischer Studiosus Medicinae sich bereits vor einigen Monaten würklich bei uns eingefunden, und weil er auf der Pragischen Universität seinen völligen Cursum absolviret, auch die beiden Examina unter der dasigen medizinischen Fakultät Approbation ausgestanden und also mit statlichen Testimoniis schon versehen, nur bei uns noch einige privatissimas Lectiones gehöret, vornehmlich aber sein Absehen dahin gerichtet hat, daß er auf der hiesigen Universität den Gradum Doctoratus erhalten mögte. Also haben wir ihn in numerum Candidatorum rezipiret, auch zu denen gewöhnlichen Examinibus admittiret und hierauf seine Inauguraldisputation „De revellentium ac derivantium genuina operandi ratione" den 4ten hujus öffentlich halten lassen, in welchen Speciminibus er sich überall wohl verhalten und also unsere, der medizinischen Fakultät Approbation in allen Stücken erhalten hat. Da aber nun vorgedachter Gumpertz unserer Fakultät ferner zu vernehmen gegeben, daß er praestitis praestandis bei dem nächst zu haltenden Actu doctorali 1 „und" bis „ambiret" ist in der Vorlage von der Hand von Printzens durchstrichen . 2 In der Vorlage stand ursprünglich „christliche", was von von Prinztens Hand in „dortige" korrigiert worden ist. 120