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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1934-01-01 · 6 (1934) · page 65

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
6 (1934)
Date
1934-01-01
Page
– (sequence 65)
Language
German
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IRI
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verfaßt,374 suchte scharfsinnig und geistreich den Beweis zu erbringen, daß ein jüdischer Rechtskandidat, der das Rigorosum aus dem Kirchenrecht ablegen dürfe, ebensogut zum Doktor beider Rechte promoviert werden könne. Die Sache an sich erfuhr durch die ganzen Erörterungen aber zunächst keine Veränderung. Vielmehr bestimmte 1863 ein Staatsministerialerlaß in demselben Sinne, daß die juridischen Professoren jüdischer Konfession bei Doktorsakten nur in jenen Fällen intervenieren dürften, wenn es sich um die Promotion von Doctores juris civilis, also um Juden, handeln würde.375 Das leitet zum letzten Abschnitt über, mit welchem die vorliegende geschichtliche Betrachtung abgeschlossen werden soll. Seit wann haben an der Prager Universität Juden Zutritt zum akademischen Lehramt erhalten? Bevor diese Frage beantwortet wird, sei noch bemerkt, daß in der Matrikel der Rektoren, Dekane, Professoren und Doktoren der Prager Universität erst 1796 die ersten inkorporierten Mitglieder des medizinischen Doktorenkollegiums begegnen, unter ihnen Dr. Abraham Kisch und Dr. Beer Joss.376 Im gleichen Jahre finden wir als inkorporiertes Mitglied des juridischen Doktorenkollegiums Dr. Raphael Joel, dem später Dr. Jonas Eger folgte.376 X. DIE ERSTEN JÜDISCHEN PROFESSOREN AN DER PRAGER UNIVERSITÄT Am spätesten glückte es Juden, zum akademischen Lehramt in Prag Zutritt zu erhalten.377 Unter den streng konservativen Nachfolgern Josefs II. trat wie im ganzen Staatsleben so nicht weniger in der Entwicklung der Universitäten ein Stillstand ein. Erst das Jahr 1848 brachte für die österreichischen Hochschulen eine freiheitliche Neugestaltung, die auch den Juden die Aussicht eröffnete, vom Universitätslehramt nicht mehr völlig ausgeschlossen zu bleiben. Mit dem Ministerialerlaß vom 31. März 1848 wurde bestimmt, „daß kein Talent seines religiösen Glaubensbekenntnisses wegen von den Lehrkanzeln der höheren Lehranstalten ausgeschlossen sein sollte".378 Seither wurde der katholische Charakter der Universität sowohl durch die Berufung von Gelehrten evangelischer Konfession als durch die Zulassung von Juden zur Habilitation und Professur durchbrochen. Freilich ist die Erlangung schon einer außerordentlichen und gar einer ordentlichen Lehrkanzel an der Prager Universität für einen Juden ebenso wie an allen anderen Universitäten Österreichs und Deutschlands stets ungemein schwierig gewesen und bis 60

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