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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1934-01-01 · 6 (1934) · page 63

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
6 (1934)
Date
1934-01-01
Page
– (sequence 63)
Language
German
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IRI
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Auch der Versuch des Erzbischofs, Joels Promotion dadurch zu hintertreiben, daß er von ihm den Nachweis der Absolvierung der philosophischen Studien verlangte, scheiterte an der entschiedenen Haltung der Universitätsbehörden. Der Dekan der juristischen Fakultät antwortete nämlich auf eine bezügliche Anfrage gemäß der einhelligen Meinung der Professoren, daß er sich auf eine solche Erörterving überhaupt nicht einlassen könne, ohne sich verantwortlich zu machen. Schließlich teilte das Gubernium dem Erzbischof am 19. November 1790 mit, daß nach längst vorhandenen höchsten Verordnungen derjenige, der die für die Erlangung der Doktorwürde vorgeschriebenen Prüfungen erfolgreich ablege, „von der wirklichen Beförderung zur Doktorswürde nicht ausgeschlossen werden soll". Hinsichtlich des Israeliten Joel bestehe außerdem eine bereits mitgeteilte höchste Entschließung vom 4. September 1790, „daß, wenn derselbe alle praestanda praestieret hat, Doctor juris civilis werden kann". Die Universität werde angewiesen, Joel noch einmal dem Universitätskanzler als Doktorskandidaten zu präsentieren, um die gegen den Erzbischof zu hegende Verehrung zu bestätigen. „Wenn jedoch auch dann die Erteilung der Lizenz verweigert oder verschoben würde, so müßte man der Sache ihren Gang lassen und die Universität anweisen, daß sie mit der Promotion vorgehe". So geschah es. Am 2. Dezember 1790 erfolgte auf den neuerlichen Bericht des Universitätsrektors seitens des Guberniums die Weisung, daß die Universität die Promotion des Raphael Joel ohne weiteren Aufschub vorzunehmen habe. Wie aus dem Doktordiplom, das nebst der besonders gestalteten lateinischen Promotionsformel bei den Akten verwahrt wird, zu entnehmen ist, wurde Joel am 7. Dezember 1790 um 10 Uhr morgens in der großen Aula des Carolinums als erster Jude öffentlich zum Doctor juris civilis promoviert .364 Das ist die etwas umständliche Geschichte der beiden ersten Promotionen jüdischer Doktorskandidaten an der Prager Universität. Man sieht an diesem Beispiel deutlich, daß-wie nicht selten in Vergangenheit und Gegenwart - von der Erlassung bis zur sinn- und zweckentsprechenden Anwendung von Gesetzen ein langer und für den Betroffenen oft dornenreicher Weg zurückzulegen ist. Daß in der Frage der Promovierung jüdischer Doktorkandidaten den widerstrebenden Gewalten zum Trotz Sachlichkeit und Gerechtigkeit gesiegt und den jüdischen Doktoranden zum Ziele geführt haben, ist nächst dem entschlossenen Vorgehen des böhmischen Landesguberniums der Tatkraft und Unerschrockenheit der maßgebenden Persönlichkeiten an der Prager Universität zuzuschreiben ,365 Nach Raphael Joel, der später für die Zulassung der Juden zur Advokatur in Österreich ebenfalls bahnbrechend gewirkt hat und selbst der erste jüdische Advokat in Österreich gewesen ist,366 wurde schon im 58

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