Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 6 (1934)
- Date
- 1934-01-01
- Page
- – (sequence 62)
- Language
- German
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klärung des Universitätssyndikus Dr. Thomas Anton Putzlacher gegenüber, derzufolge der Universitätskanzler sich nicht nach Namen und Religion der Kandidaten erkundigt, mit ihnen überhaupt nicht gesprochen, sondern bloß mit den üblichen Worten die Promotionserlaubnis gegeben habe: „Weil die Kandidaten ihre praestanda praestieret, so erteile ich ganz gern die Lizenz zu ihrer Graduierung". In einer Universitätsversammlung unter dem Vorsitz des Rektors wurde der Versuch unternommen, die Divergenz der Behauptungen durch unmittelbare Einvernahme der Zeugen aufzuklären. Der Universitätssyndikus und die beiden 1788 promovierten Doktoren Beer Joss und Carl Czesnovsky wurden persönlich vernommen und beharrten sämtlich auf ihren Bekundungen, zu deren eidlicher Bekräftigung sie sich erboten. Die anschließende Erörterung über die Wertung der verschiedenen Aussagen erinnert, was die Würde des Vorganges und die Sorgfalt bei der Untersuchung anlangt, mehr an die Beratungen eines Gerichtshofes als an die einer Universitätsversammlung. Die Aussage des Universitätssyndikus erscheint fast allen Sitzungsteilnehmern nicht unbedenklich. Für den Fall ihrer Richtigkeit müßte ihm, so wird geltend gemacht, Verletzung seiner Amtspflicht vorgeworfen werden, den Erzbischof darauf aufmerksam zu machen, daß es sich um einen Juden handelte, umso mehr, als ein solcher Fall sich damals zum ersten Male ereignet habe. Im übrigen spreche gegen Putzlachers Zuverlässigkeit die Tatsache, daß er der Promotion Joels immer ablehnend gegenübergestanden habe; da er, sein Sohn und Schwiegersohn Advokaten seien, halte er es mit der Mehrzahl von ihnen, der Joels Promotion ebenfalls unerwünscht sei. Unter den Äußerungen der Professoren ragt das Votum des Professors der Statistik Josef Mader durch besondere juristische Gründlichkeit, Gewissenhaftigkeit und Scharfsinn hervor; aus ihm spricht große Kenntnis und Erfahrung auf dem Gebiete des Prozeßrechts. Einzig in dem Professor der Medizin Johann Zauschner hat Putzlacher einen Verteidiger gefunden, dessen zum Teil antisemitisch gefärbter Erklärung jedoch nicht einmal seine eigenen Kollegen von der medizinischen Fakultät beigetreten sind. Höchst eindrucksvoll hat anscheinend eine Mitteilung des Universitätsrektors gewirkt, die auf den Direktor Matheseos Abbö Disbach zurückging. Dieser sei kurze Zeit nach der Promotion des Dr. Beer Joss zur erzbischöflichen Tafel geladen worden, wo die Rede auf sie gekommen sei. Im Gespräch habe der Erzbischof bemerkt, er wolle mit der Universität nichts mehr zu tun haben, weil an ihr auch Juden promoviert würden. Aus dem Konferenzbeschluß, das Protokoll solle beim Rektorat verbleiben und dem Gubernium nur durch einen Bericht zur Kenntnis gebracht werden, ist wohl ohne weiteres das Urteil über Putzlacher herauszulesen . 57