Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 6 (1934)
- Date
- 1934-01-01
- Page
- – (sequence 57)
- Language
- German
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die ein Hindernis für die Bekenner des jüdischen Glaubens gewesen waren, sollten also nicht mehr gefordert werden. Der Doktoreid erfuhr kraft Hofdekrets vom 20. Mai 1785 eine Umwandlung in eine sponsio sollemnis, die größtenteils für alle Fakultäten gleichförmig war und allein zur Achtung und Folgeleistung gegenüber der Universität und ihren Gesetzen verpflichtete.336 Auf solche Weise war durch die josefinische Gesetzgebung die vollkommene Gleichstellung der Juden nicht bloß mit den anderen Akatholiken, sondern sogar mit den Bekennern der „dominanten" katholischen Religion hinsichtlich der Zulassung zum Universitätsstudium und der Erlangung akademischer Grade erreicht. Andererseits ist die rechtliche Besserstellung der Akatholiken nicht etwa gleichbedeutend gewesen mit einer Beseitigung aller Schranken in religiöser Beziehung an den österreichischen Universitäten oder mit ihrer vollständigen Emanzipierung in konfessioneller Hinsicht. Vielmehr blieben manche Beschränkungen, z. B. bezüglich der akademischen Prüfungen und der Zulassung zum Lehramt an den Universitäten bestehen, worauf noch zurückzukommen sein wird. Sie gelangten für die Juden erst allmählich zur Auswirkung, bis das Gesetz vom 27. April 1873 durch die Umgestaltung der österreichischen Universitäten in konfessioneller Beziehung auch sie endgültig zum Wegfall brachte.337 Natürlich war für Juden an eine akademische Lehrtätigkeit im achtzehnten Jahrhundert überhaupt nicht einmal zu denken. War es doch bisher nicht mehr als eine ganz geringe Anzahl hervorragend begabter und tatkräftiger Persönlichkeiten unter ihnen gewesen, die sich in schwieriger Arbeit und mit zähem Fleiß die geistigen Voraussetzungen für ein erfolgreiches Universitätsstudium zumeist auf dem Wege mühsamen Selbstunterrichts errungen hatte. Denn auch die Gymnasien, die sich großenteils in den Händen geistlicher Orden, vor allem der Jesuiten befanden,338 dürften jüdischen Schülern bloß ausnahmsweise Zutritt gewährt haben.339 In der Regel blieben sie ihnen ebenso wie alle anderen christlichen Schulen verschlossen. In Prag sollen Salomon Bing, der später in Frankfurt am Main als Arzt praktizierte und Schwiegersohn Delmedigos wurde, im siebzehnten Jahrhundert340 und Abraham Kisch im achtzehnten Jahrhundert341 das Jesuitenkollegium besucht haben.342 Aber von den Juden selbst wurde die Unterbringung ihrer Kinder in derartigen katholisch geleiteten Unterrichtsanstalten keineswegs erstrebt, sie mußte bei ihnen im Gegenteil zweifellos verpönt sein, weil die Gefahr religiöser Beeinflussung der Jugend groß war. So erklärt sich die historische Anomalie, daß Juden als Universitätsstudenten und Doktoren bereits zu einer Zeit festzustellen sind, als ihnen die Vorbereitungsanstalten für das Universitätsstudium, die Gymnasien oder Latein- 52