Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 6 (1934)
- Date
- 1934-01-01
- Page
- – (sequence 52)
- Language
- German
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1778 auf allerhöchste Anordnung die Bildung eines „jüdisch-chirurgischen Hauptgremiums" in Prag, eines Selbstverwaltungskörpers, dessen Rechte und Pflichten in einer ausführlichen Instruktion eingehend geregelt worden sind .308 Der medizinischen Fakultät blieb der Einfluß gewahrt. Auch behielt sie allein weiterhin das Recht, die jüdischen Chirurgen zu examinieren und zu approbieren. VIII. ZULASSUNG DER JUDEN ZUR PRAGER UNIVERSITÄT309 310 Die Eigentümlichkeit der geschichtlichen Entwicklung hat es mit sich gebracht, daß Juden an der Prager Universität früher zur Ablegung von Prüfungen als zum regelmäßigen Studium zugelassen worden sind. Das ergab sich vor allem aus dem im vorigen Kapitel dargestellten Aufsichtsrecht, welches die medizinische Fakultät über das Medizinalwesen der Prager Judenstadt ausübte. So konnte es geschehen, daß Moses Salomon Gumpertz schon im Jahre 1719 vor der medizinischen Fakultät zu Prag ein regelrechtes medizinisches Hauptexamen ablegte. Die Prüfung, durch die festgestellt werden sollte, ob er zu dem von ihm angestrebten Amte eines Adjunkten des jüdischen Gemeindearztes die Befähigung habe,311 ist deshalb besonders bemerkenswert, weil es sich hier nicht wie bei Dr. Herz Wallich und Dr. Jonas Jeitteles um die neuerliche Approbation bereits im Ausland promovierter Doktoren handelt. Vielmehr ist es das erste Mal, daß ein Jude an der Prager medizinischen Fakultät seine ärztliche Befähigungsprüfung erfolgreich abgelegt hat. Einen akademischen Grad konnte Moses Salomon Gumpertz damals dort noch nicht erlangen; dazu mußte er sich an die Universität Frankfurt an der Oder wenden ,312 Immerhin ist es bemerkenswert, daß ihm die medizinische Fakultät das Bestehen des Examens in einem Zeugnis beurkundet hat.313 Sein Fall blieb freilich ganz vereinzelt. Noch 1771 bezeichnete ihn Gerhard van Swieten, der bekannte Leibarzt Maria Theresias und Reorganisator des österreichischen Medizinalwesens, in einem Bericht an die Kaiserin als eine „ganz unwürdige und höchst überflüssige" Handlung der Prager medizinischen Fakultät, aus der sich für die Zulassung von Juden zu ärztlichen Prüfungen in Wien keinerlei Folgerungen ergeben dürften .314 Aber bereits mehrere Jahre vor jenem für das achtzehnte Jahrhundert in Österreich allerdings ganz ungewöhnlichen Ereignis war das Universitätsexamen der sogenannten jüdischen „Chirurgen", nämlich der Bader und Wundärzte, welche ihre Praxis in der Judenstadt ausüben wollten, 47