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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1934-01-01 · 6 (1934) · page 50

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
6 (1934)
Date
1934-01-01
Page
– (sequence 50)
Language
German
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und künftiger Epidemiegefahr vorzubeugen, hätte das Übel an der Wurzel gefaßt werden müssen. Dazu war indes die Zeit weder im Hinblick auf den Stand der medizinischen Wissenschaft, noch hinsichtlich der Einstellung der menschlichen Gesellschaft zu den Juden reif. Wie man im Pestjahre der verheerenden Seuche im Ganzen hilflos gegenübergestanden hatte, so mußten nicht minder die vorbeugenden und gesundheitlichen Maßnahmen äußerst unzulänglich und im Ganzen unwirksam bleiben, bis erst in der zweiten Hälfte des neunzehnten Jahrhunderts geläuterte wissenschaftliche Erkenntnisse und fortgeschrittene hygienische Anschauungen zur sogenannten „Assanierung" der Prager Judenstadt führten. Erst durch diese grundlegende städtebauliche Veränderung sind die Jahrhunderte alten Mißstände beseitigt und die gefährlichen Krankheitsherde unschädlich gemacht worden. Schon seit dem sechzehnten Jahrhundert war in verschiedenen Städten Deutschlands ein obligatorisches Examen für jüdische - wie für christliche-Ärzte eingeführt worden, von dessen Bestehen die Zulassung zur Praxis bei den Juden abhängig gemacht wurde .295 In Frankfurt am Main zum Beispiel bestand die Prüfungsbehörde aus den beiden Bürgermeistern und den drei Stadtphysici, in Universitätsstädten fand eine Prüfung durch die Medizinprofessoren der Universität statt. In Frankfurt konnten weder Empfehlungen hochgestellter Persönlichkeiten noch die Vorzeigung von Paduaner Doktordiplomen von der Prüfung befreien. An der Prager Universität scheint es anders gewesen zu sein. Wie bereits erwähnt wurde, begnügte sich die medizinische Fakultät bei Dr. Salomon Gumpertz mit der Vorlegung seines Leidener Doktordiploms, bei Dr. Moyses Burga Clava sah sie davon sogar ab und schenkte ohne weiteres der Angabe, daß er sein Diplom verpfändet habe, Glauben. Dagegen mußte sich Dr. Herz Wallich, um zur Praxis zugelassen zu werden, einer Universitätsprüfung unterziehen, obwohl er ein Doktordiplom der Universität Padua vorweisen konnte. Bis zur Fakultätsprüfung des Moses Salomon Gumpertz im Jahre 1719, von der bereits die Rede gewesen ist,296 hat sich wohl ein ähnlicher Fall in Prag nicht wieder ereignet. Ob sich Dr. Abraham Kisch nach Erlangung des Doktorates noch einem Nachexamen vor der Prager medizinischen Fakultät unterziehen mußte, ist nicht bekannt. Aus den Akten ist darüber ebensowenig zu ersehen, wie über das von Dr. Jonas Jeitteles 1756 abgelegte Fakultätsexamen, welches jedoch anderweitig bezeugt ist.297 Dagegen geht aus den Urkunden hervor, daß Dr. Salomon Benjamin Fröschel durch kaiserliche Resolution im Jahre 1773 „ad examen medicum" zugelassen worden ist, um die Erlaubnis zur Praxis zu erhalten.298 Solche Prüfungen sind im Hinblick darauf, daß die Zahl der zugelassenen Ärzte in der Prager Judenstadt stets gering war, - bis zur Mitte des achtzehnten 45

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