Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 6 (1934)
- Date
- 1934-01-01
- Page
- – (sequence 45)
- Language
- German
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nicht genügen könnte.270 Anfang Oktober gelangte bereits ein infolgedessen von Wallieh eingebrachtes Gesuch um Zulassung zur Praxis in der Prager Judenstadt, dem sein Paduaner Doktordiplom beigefügt war, zur Verhandlung bei der Fakultät .271 Im medizinischen Professorenkollegium waren die Ansichten geteilt. Die einen wünschten, Wallich überhaupt abzulehnen, andere meinten, man müsse zuerst die Judenältesten befragen, ob sie ihn in der Judengemeinde dulden wollten; dagegen wurde wiederum die Meinung vertreten, die Fakultät habe die Macht, ihn ohne weiteres zuzulassen, Wallich möge sich dann selbst um seine Aufnahme in der Judenstadt bekümmern; eine andere Ansicht ging dahin, man sei verpflichtet, Wallich die Praxis zu gestatten, da man es ihm in Aussicht gestellt und er sein Doktordiplom vorgewiesen habe. Schließlich wurde seine Zulassung ohne Anhörung des Stadtmagistrats und der jüdischen Gemeinde beschlossen. Es wurde ihm auferlegt, eine Taxe von 20 Goldstücken an die Fakultät zu bezahlen. Er wollte jedoch bloß 10 Dukaten geben. Dr. Salomon Gumpertz protestierte gegen den ihn schwer schädigenden Fakultätsbeschluß und fügte seiner Eingabe an die Fakultät einen Beschluß der Prager jüdischen Gemeindeältesten bei, dem zufolge „sich der Herz Wallich in dreimal vierundzwanzig Stunden von Prag machen solle", was indes bei der Fakultät keinen Eindruck hervorgerufen zu haben scheint. Sie sandte vielmehr einen Notar zu Wallich, um die restlichen 10 Dukaten einziehen zu lassen. Endlich wurde mit Wallich eine Einigung dahin getroffen, daß ihm das Zulassungsdekret erst nach vollständiger Bezahlung der Restsumme ausgefolgt werden solle, was dann auch geschah. Aus dem Zulassungspatent, welches zur Ausübung der ärztlichen Praxis in der Prager Judenstadt berechtigte, geht hervor, daß Wallich in der damals üblichen Weise „vielfältige Documenta seiner Praxeos und Profession produzieret und sich also hierzu genugsam legitimieret hat", ferner aber, was wichtiger ist, daß er sich trotz der Vorlegung seines Paduaner Doktordiploms noch einer Fakultätsprüfung unterziehen mußte, bei der er „in conversando schene specimina und gute ihm beiwohnende Experienz in arte medica von sich spüren lassen".271 Die Erlaubnis zur Praxis wurde ihm unter drei Bedingungen erteilt: 1. sollte er stets der medizinischen Fakultät unterstehen, 2. sich bei Christen der Praxis enthalten, 3. in seinem Tun und Lassen sich gegen jedermann friedlich und ehrbar verhalten, bei Verlust und Entziehung der Erlaubnis zu praktizieren. Der letzte Punkt bezweckte offenbar, ihn zu einem loyalen Verhalten gegen Gumpertz zu veranlassen. Allein er konnte sich in Prag nicht lange halten, da Gumpertz' Stellung, obgleich er dort erst wenige Jahre in der Judenstadt tätig war, bereits sehr gefestigt gewesen ist und seine ärztliche Kunst und Gewissenhaftigkeit bei den Prager Juden schon starke Anerkennung 40