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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1934-01-01 · 6 (1934) · page 42

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
6 (1934)
Date
1934-01-01
Page
– (sequence 42)
Language
German
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IRI
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Eine andere lose Beziehung der Prager Judenstadt zur Universität war auf dem Gebiete des Medizinalwesens gegeben. Ihr Ausgangspunkt und Kern ist zweifellos wissenschaftlicher Natur gewesen. Die Fachkenntnisse der medizinischen Fakultät führten von selbst dazu, daß sie für Fragen der Heilkunde und Hygiene, überhaupt des gesamten Gebietes der öffentlichen Gesundheitspflege, allgemein als zuständige Auskunft^- und Aufsichtsbehörde betrachtet wurde. Von allen Seiten wendete man sich an sie mit Anfragen und um Gutachten medizinischer Art. Deshalb fielen ihr in diesem weiten Bereich zahlreiche Aufgaben zu, wurde ihr ein bedeutendes und wichtiges Betätigungsfeld vom Staate eingeräumt. Im Rahmen solchen Wirkens übte die medizinische Fakultät auch verschiedenartig Einfluß auf die Prager Judenstadt aus. Dieser Tätigkeitskreis scheint sich gewohnheitsmäßig herausgebildet zu haben. Ob die Begründung der Zuständigkeit der Prager medizinischen Fakultät für Berufsangelegenheiten der Judenärzte und Judenapotheker durch einen besonderen Rechtsakt erfolgt ist, läßt sich nicht mehr ermitteln. Archivakten sind darüber bisher trotz eifriger Nachforschungen nicht zum Vorschein gekommen. Lediglich der Entwurf zu einem Konzept der königlich böhmischen Statthalterei aus dem Jahre 1657 hat sich erhalten,255 dessen Inhalt folgende Vermutung über die Entstehung der Ingerenz der Prager medizinischen Fakultät auf das Medizinalwesen der Prager Judenstadt zuläßt. Bekanntlich war den Christen die Verwendung jüdischer Ärzte und ihrer Medikamente von Kirche und Staat verboten,256 war den Judenärzten seit jeher durch kirchliche und weltliche Gesetze untersagt, ihre Praxis auf nicht jüdische Patienten auszudehnen.257 Naturgemäß lag die Übertretung eines solchen Verbotes, das nirgendwo streng eingehalten wurde, nahe. So scheinen sich auch in Prag die Judenärzte nicht immer danach gerichtet zu haben. Aber die medizinische Fakultät hatte stets ein wachsames Auge dafür, daß sie ihre Tätigkeit nicht über die Grenzen der Judenstadt hinaus ausdehnten. Sie hat wohl in dieser Angelegenheit eine Beschwerde gegen die Juden an den Kaiser gerichtet. Darauf äußerte Seine Majestät in einem Reskript „ihre Gemütsmeinung, wie nämlich die Praxis medica denen Juden außer denen Ihrigen eingestellet und wie weit der Universität die Jurisdiction darüber zu gestatten sein möchte."255 Der Prag- Altstädter Stadtrichter wurde beauftragt, die Judenältesten mit Zuziehung zweier Ratspersonen über die Angelegenheit einzuvernehmen und der Statthalterei das Ergebnis mit seinem Gutachten alsbald einzureichen. Über die Ausführung des Befehls und den weiteren Verlauf der Sache ist infolge Fehlens der Akten nichts bekannt. Das Ergebnis aber war die Ausbildung eines weitgehenden Aufsichtsrechts der Prager medizinischen Fakultät über das gesamte Medizinalwesen der Juden - 37

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