Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 6 (1934)
- Date
- 1934-01-01
- Page
- – (sequence 33)
- Language
- German
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conferirt".176 So ist es auch in Halle gewesen.177 Als Ursache dafür vermutete die medizinische Fakultät zu Halle bei der endgültigen Regelung der Angelegenheit die Tatsache, „weil bei der Renuntiation gewöhnlich die Formel: In nomine Sanctae Trinitatis gebraucht wurde".177 Daß dieser Grund aber nicht ganz stichhaltig sein konnte, hat bereits Abraham Kisch vor seiner Promotion deutlich erkannt. Denn was für ein Hindernis bestand, jüdische Doktorkandidaten öffentlich disputieren und die neu kreierten Doktoren im Anschluß an den Kreationsakt den üblichen Doktoreid in einer ihrer Religion angepaßten Form und angemessenen Weise öffentlich schwören zu lassen? In seinem an den König gerichteten Gesuch um Zulassung zur Promotion an der Universität Halle stellte daher Abraham Kisch von der bisherigen Gewohnheit abweichend das ungewöhnliche Verlangen, „nicht allein seine Disputationem inauguralem publice zu defendieren, sondern auch nachher den gradum und honores Doctoris gewöhnlichermaßen konferiert und das Diploma ausgefertigt" zu erhalten.178 Er berief sich dabei auf den Brauch bei Promotionen jüdischer Kandidaten in Frankfurt an der Oder, „weil sich die hiesige Universität in allem nach der zu Frankfurt an der Oder richte". Freilich den Akten dieser Hochschule ist nichts Näheres darüber zu entnehmen179 und nur soviel festzustellen, daß dort seit 1721 auch jüdische Kandidaten nach erlangter königlicher Promotionserlaubnis ihre Dissertationen öffentlich verteidigen durften und „der gradus doctoris und alle damit verknüpften Jura und Privilegia gewöhnlichermaßen konferieret" wurden.180 Am 16. März 1749 erteilte Friedrich der Große an die medizinische Fakultät zu Halle den Befehl, Abraham Kisch, „den Supplikanten, wenn er praestanda praestieret", das heißt, wenn er das Examen besteht und die Gebühren bezahlt, „gebetenermaßen zu admittieren oder falls habenden Bedenkens davon anhero zu berichten".181 Die Fakultät hat anscheinend kein Bedenken gefunden, das ihr zu einem neuerlichen Majestätsbericht Veranlassung gegeben hätte. So durfte Abraham Kisch am 25. Juni 1749 als erster Jude in der Universitätsaula zu Halle seine Inauguraldisputation über Theorie und Therapie der Lungenschwindsucht öffentlich verteidigen.182 Nichtsdestoweniger ging es ohne einen Nadelstich für den Juden selbst jetzt noch nicht ab. Die königliche Großzügigkeit, die sich im Reskript Friedrichs des Großen durch uneingeschränkte Gewährung der Kischschen Bitte prächtig offenbart, schmückte nicht in gleichem Maße die medizinische Fakultät zu Halle. Wohl führte sie dem königlichen Auftrag entsprechend Abraham Kischs Promotion öffentlich in der Aula durch, hingegen gestattete sie dem Kandidaten nicht, das Katheder zu besteigen. Der Eintrag im Dekanatsbuch meldet, daß Abraham Kisch zwar ex aula, jedoch „extra cathedram" promoviert worden ist.183 An diesem Brauche wurde bei den folgenden Promotionen jüdischer Kandida- 28