Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 6 (1934)
- Date
- 1934-01-01
- Page
- – (sequence 32)
- Language
- German
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Unter den Juden, die damals ihre böhmische Heimat verlassen mußten, befand sich ein Sproß der um die Mitte des siebzehnten Jahrhunderts aus dem westböhmischen Städtchen Kiesch im ehemaligen Elbogener Kreise, jetzt Chiesch genannt, nach Prag eingewanderten Familie Kisch. Es war Abraham Kisch, der 1725 als Sohn des Apothekers Jacob Kisch171 in Prag geboren war. Er wendete sich zum Zweck des Studiums der Medizin nach Berlin, wo er in einem Kreise Gleichstrebender auch Moses Mendelssohn kennen lernte und ihm viele Monate hindurch täglichen Lateinunterricht erteilte.172 Nach zweieinhalb Jahren ging er an die Universität Halle und promovierte daselbst 1749 mit besonderer Bewilligung Friedrichs des Großen zum Doktor der Medizin.173 Er ist der erste in Prag geborene Jude gewesen, welcher die Doktorwürde der Heilkunde nachweisbar an einer deutschen Universität erlangt hat. Später war er als jüdischer Gemeindearzt in Prag und Breslau tätig und ist im Jahre 1803 in seiner Heimatstadt gestorben. Vor allem wegen seiner Beziehungen zu Mendelssohn, dann weil er der erste promovierte Arzt der jüdischen Gemeinde Breslau gewesen ist, hat er die Aufmerksamkeit der jüdischen Historiker auf sich gelenkt. Sein Studiengang und Lebensweg sind daher wiederholt geschildert worden.174 Eines aber ist bisher unbekannt geblieben: Abraham Kisch hat nicht nur als Fackelträger der allgemeinen Bildung und als Vorkämpfer der wissenschaftlich-medizinischen Berufsausbildung unter seinen Prager Glaubensgenossen vorbildlich gewirkt, sondern schon als Anwärter der Doktorwürde für die Gleichstellung der jüdischen Studenten und Doktoranden an den deutschen Universitäten mit den nichtjüdischen akademischen Bürgern Pionierarbeit geleistet. Bekanntlich fanden an den Universitäten katholischen Charakters, deren Kanzler Bischöfe zu sein pflegten, die Doktorpromotionen mit großer Feierlichkeit im bischöflichen Palaste oder geradezu in der Kirche selbst bei Anwesenheit des Bischofs statt,175 so daß sich für Doktorkandidaten jüdischen Glaubens diese Form von selbst verbot. An den deutschen protestantischen Hochschulen wurde der festliche Promotionsakt, dem Drucklegung und Verbreitung der Dissertationen vorangehen mußten, in den akademischen Festsaal verlegt. Trotzdem hier also die berührten Bedenken nicht ins Gewicht fallen konnten, fand doch an den meisten deutschen Universitäten eine ungleiche Behandlung der nichtjüdischen und der jüdischen Doktoranden statt, denen es nicht einmal gestattet war, ihre gedruckten Inauguraldissertationen in öffentlichen Disputationen „ex cathedra" zu verteidigen. Die Promotion wurde ihnen nur privatim gewährt, das heißt, sie fand nicht in der Aula und ohne öffentliche Disputation statt, der „gradus doctoris" wurde nur „privatim 27