Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 5 (1933)
- Date
- 1933-01-01
- Page
- – (sequence 413)
- Language
- German
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gesetzbuches II. Teil; daher wurde mit Hofdekret vom 9. Dezember 1819 entschieden, es sei in solchen Fallen nach den einschlägigen Paragraphen des Bürgerlichen bzw. Strafgesetzbuches vorzugehen; von einer Landesverweisung könne daher keine Rede sein. * Vom Gesamtausmaß der Judensteuer im Betrage von 243.994 fl. 55 % kr* C. M. entfielen auf die Vermögenssteuer 130.000 fl., auf die Steuer vom Waisenvermögen 1317 fl. 51 kr., auf die Familiensteuer 40.343 fl. 44% kr., auf die Verbrauchsteuer 64.000 fl. und auf die pauschalierten Gebühren 8333 fl. 20 kr. Davon wurden gezahlt: stipulierter Beitrag zum Camerale 216.500 fl., Gemeindeschuldenzinsen 1658 fl. 33 kr., Regie 25.448 fl. 38 kr., Abschläge auf zwei Neophyten und einen Kridatar 1290 fl. 18 kr., insgesamt also 244.897 fl. 29 kr., so daß der Abgang 1310 fl. 7*4 kr» betrug. Außerdem zahlten die Prager Juden: Äquivalent auf die Cremeindeauslagen 4800 fl., Gemeindebeiträge 19.629 fl. 13 kr., Konkurrenz auf die Militäreinquartierung 2185 fl. 28 % kr., zusammen also 26.614 fl. 41 y4 kr. W. W. 10 Bei dem Staatsbuchhaltungsberichte liegt eine Tabelle, die das Vermögen der böhmischen Juden nach dessen Höhe in Gruppen zusammenfaßt. Wir führen hier zur Information nur einige Zahlen an: auf dem flachen Lande: Vermögen in fl.: Fatenten: 70 .......... 1369 100 .......... 731 150 .......... 301 200 .......... 262 250 .......... 105 300 .......... 808 350 .......... 78 400 .......... 113 450 .......... 45 500 .......... 77 550 .......... 23 600 .......... 63 700 .......... 23 800 .......... 27 900 .......... 14 1000 .......... 16 1500 .......... 9 2000 .......... 5 3000 .......... 1 5000 .......... 2 6000 .......... 1 6250 (höchstes Vermögen) . 1 Vermögen in fl. 70 . 100 . 150 . 200 . 250 . 300 . 400 . 500 . 600 . 700 . 800 . 900 . 1000 . 1100 . 1200 . 1300 . in Prag: Fatenten: . 51 . 127 . 27 . 60 . 17 . 47 . 18 . 127 . 30 19 22 5 . 18 5 9 2 1500 .......... 10 1600 5000 10.000 20.000 30.000 (höchstes Vermögen) 2 3 3 1 2 (Es handelt sich natürlich nur um die zur Steuer einbekannte Vermögenshöhe, die sicherlich bedeutend niedriger angesetzt wurde, als das Vermögen tatsächlich betrug.) n Die ordentlichen Judensteuern waren: die Vermögenssteuer, die Verbrauchssteuer und die Familiensteuer, die jeder Jude zahlte, der über ein Vermögen von 301 fl. aufwärts verfügte. Die Minimalfassion für die Vermögenssteuer betrug 70 fl. Außerdem gab es noch außerordentliche Steuern: die Klassensteuer, 50% Realitätenzuschlag, 16% Schuldenamortisationssteuer. Im Jahre 1802 betrug die Steuergrundlage des jüdischen Vermögens: 8,281.298 fl. 45 kr.; im Jahre 1818: 2,163.000 fl. 26% kr.; im Jahre 1821: 1,921.136 fl. 57% kr. Der Unterschied zwischen den Jahren 1802 und 1818 erklärt sich natürlich durch die Veränderung nach dem Staatsbankrott des Jahres 1811. 12 Über die Erweiterung der Judenstadt vgl. meinen Artikel weiter unten. 18 Hofdekret vom 15. Juli 1841 im Abschnitt 1841-55, Fase. 18/1/5.-14 Ebenda. Ebenda. 418 106