Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 5 (1933)
- Date
- 1933-01-01
- Page
- – (sequence 408)
- Language
- German
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Weber betonte, das jüdische Systemalpatent vom Jahre 1797 habe auf die Juden nicht die erhoffte Wirkung geübt. Die Juden lernten angeblich auch jetzt das Handwerk nicht um des Handwerks wegen, sondern um des damit verbundenen Handels willen, — sie seien Fleischer des Vieha handels wegen, Schuster, Gerber und Kürschner um des Lederhandels wegen, Weber um der Gelegenheit zum Webwarenhandel willen, Landwirte deshalb, um so ausnahmsweise den Ehekonsens zu erlangen und um in der Folge diese Beschäftigung aufzugeben oder um auf den Feldern christliche Lohnarbeiter zu beschäftigen. Nirgends könne man jüdische Burschen als Gehilfen, nirgends einen erwachsenen Juden als Arbeiter, Gesellen oder Knecht sehen. Die Juden hätten im Laufe der vierzig Jahre seit der Erlassung des erwähnten Patentes nicht von ihrem Hang nach Geld gelassen, dem sie versklavt seien. Nur in der fabrikmäßig betriebenen Industrie hätten sich die Juden Verdienste erworben, und zwar deshalb, weil dies eine lukrative Beschäftigung sei, die ihrem Charakter entspreche, keine persönliche Anstrengung beanspruche, sondern nur Kapital erfordere. In keinem Staate sei bisher die Judenemanzipation zur Gänze durchgeführt worden, im Gegenteil, in manchen Staaten würden die früher zugunsten der Juden getanen Schritte widerrufen, da sich die in sie gesetzten Hoffnungen nicht erfüllt hätten. Was Rußland tun werde, sei noch nicht ausgemacht, da dort die Versuche mit der Judenemanzipation noch allzujungen Datums seien. Die Erfahrung zeige, daß sich die Juden in jenen Staaten, in welchen ihnen Begünstigungen gewährt werden, rasch vermehren, und ohne in den Mitteln wählerisch zu sein, zu Reichtum gelangen. Falls man ihrem Ruf nach Gleichberechtigung nachgäbe, so würden sie sicherlich an Zahl und Vermögen das Übergewicht über die Christen gewinnen und diese wären dann zu ihren Diensten gezwungen. Sein im Wesen antisemitisch gefärbtes Gutachten beschloß der Chrudimer Kreishauptmann nur mit dem Zugeständnis, man möge die Staatsbürgerschaft aus Gnade an hervorragende jüdische Einzelpersönlichkeiten zur Belohnung großer Verdienste zulassen, aber auch in diesem Falle nur für die Person, nicht erblich. Als letzter in der Reihe der Kreishauptleute reichte sein Gutachten der Elbogner Kreishauptmann Karg ein. Es war ebenfalls gegen die Forderung einer Emanzipation aller Juden zugespitzt, die Karg größtenteils noch nicht für reif für eine so wichtige Konzession hielt, und zwar um ihres angebornen Hanges zur Faulheit, zum Betrug, zur List und zum Aberglauben willen, wie dies angeblich die tägliche Erfahrung zeige. Unter Aufzählung der wichtigsten Beschränkungen der Judenrechte im Vergleich zur übrigen christlichen Bevölkerung suchte der Kreishauptmann nachzuweisen, daß auch jetzt kein Anlaß zu irgendeiner Änderung in dieser Hinsicht gegeben sei. Die Juden dürften nicht in den Bergstädten 101 413