Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 5 (1933)
- Date
- 1933-01-01
- Page
- – (sequence 406)
- Language
- German
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/2644300-2644317--2374-2646719- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
könnten also unter diesen Umständen den übrigen Untertanen nicht so nachteilig sein wie in solchen Ländern, in denen die Juden unter der christlichen Bevölkerung versprengt wohnen. Mit Entschiedenheit lehnte der Kreishauptmann die Möglichkeit ab, den Juden die mit der Ausübung des Patronates verbundenen Rechte zu gewähren. Auch er war nicht für den Gedanken, die hervorragenden Juden samt ihrer Nachkommenschaft gleichzustellen, denn würde diese nicht der väterlichen Begünstigungen wert befunden, würde es dann schwer fallen, ihr die erworbenen Güter und sonstigen Gnadenbeweise zu entziehen. Er empfahl daher nur, allen Juden gewisse Zugeständnisse zu machen, wie die Gleichberechtigung in der Besteuerung, die Bewilligung zur Eheschließung und hervorragenden Persönlichkeiten vielleicht auch ausnahmsweise größere Gnaden, das Recht zur emphyteutischen Erwerbung von Baustellen auf Dominikai- und Gemeindegrund mit Ausnahme der Berg- und privilegierten Städte zum Bau von Häusern und Fabriken für solche Juden, die sich nicht mit Handel befassen, desgleichen die Bewilligung zur Erwerbung von Landwirtschaften für solche, die sich ihr widmen wollen. Der Unterschied zwischen theoretischer Anschauung und politischen Rücksichten in der Praxis trat ebenfalls in dem Gutachten des Königgrätzer Kreishauptmanns Reyl klar zutage. Auch er anerkannte vom weltbürgerlichen Standpunkt das Recht aller Juden auf Gleichberechtigimg; die Verleihung derselben würde jedoch aus staatspolitischen Rücksichten noch nicht ratsam sein im Hinblick auf die niedere Kulturstufe, auf der sie der Mehrzahl nach stünden. Reyl behauptete, das Judenpatent vom Jahre 1797 habe die vierzig Jahre her keinerlei günstige Wirkung auf die Juden gehabt; sie hätten sich seine Begünstigungen und Möglichkeiten nicht zunutze gemacht und befänden sich daher auf der gleichen niederen Kulturstufe wie zur Zeit seiner Erlassung. Die verworrenen Talmudbegriffe, die ihnen von Jugend auf von ihren ebenfalls kulturell tiefstehenden Lehrern eingeimpft würden, und allerhand Vorurteile stünden bei der Mehrzahl der Juden dem kulturellen Fortschritt im Wege. Im Bewußtsein ihrer Unterdrückung scheuten sie vor keinem Betrüge zu ihrem Vorteil zurück und richteten daher ihr Augenmerk hauptsächlich auf den Schacher. Auch diejenigen, welche den Heiratskonsens ausnahmsweise zur landwirtschaftlichen Arbeit erhalten hätten, übten sie nicht persönlich aus, sondern kehrten wieder zum Handel zurück, sobald sie so ihr Ziel erreicht hätten. Reyl empfahl darum die Fürsorge um die Hebung des Niveaus der jüdischen Religionslehrer in der Weise, daß zu Kreisrabbinern zumindest nur Absolventen der Philosophie bestellt werden dürften und daß auch von den jüdischen Gesangslehrern in den größeren Gemeinden eine höhere Bildung verlangt werde als bisher. Er 99 411