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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1933-01-01 · 5 (1933) · page 405

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
5 (1933)
Date
1933-01-01
Page
– (sequence 405)
Language
German
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IRI
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Wirksamkeit weiter. Der Votant hielt die damalige Zeit noch nicht für geeignet dafür, um allen Juden den vollen Genuß der staatsbürgerlichen Rechte zu bewilligen, entschieden aber sprach er sich gegen die Zulassung der Juden zum Staatsdienst und gegen den Besitz landtäflicher Güter und der damit verbundenen Jurisdiktion aus. Durch ein Kompromiß löste auch der Caslauer Kreishauptmann das Problem. Er stellte sich gleichfalls auf den Standpunkt, man dürfe die Fragen nicht aus der Perspektive der Philanthropie und Humanität beurteilen, sondern lediglich aus der Perspektive des staatlichen Vorteils . Seine Argumentation ging den entgegengesetzten Weg als das Gutachten Hasners. Der Kreishauptmann führte zunächst die nach dem Präsidialzirkular bzw. dem Gesuch der Gebrüder Porges scheinbar zugunsten einer Gewährung der Judenemanzipation sprechenden Beweggründe an, um anschließend ihre Widerlegung zu versuchen. Seinen im großen ganzen ablehnenden Standpunkt begründete er mit den damals geläufigen Einwendungen. Die Juden bildeten in Österreich ein Volk im Volke, unterschieden sich wesentlich durch ihre Religion, ihre Sitten und Gebräuche von der christlichen Bevölkerung, und es werde zwischen ihnen so lange eine Kluft gähnen, als sie nicht voll gleichberechtigt seien. Alle Juden aber könne man nicht emanzipieren, wie übrigens auch die Juden selbst anerkennen, und die Gleichberechtigung nur einiger weniger wäre wieder ungerecht. Der Wohlstand zahlreicher Judenfamilien zeige, daß das Juden-Generalpatent vom Jahre 1797 einen durchgreifenden Einfluß auf die Besserung der materiellen Lage der Juden gehabt habe; nichtsdestoweniger habe sie dieses Patent der christlichen Bevölkerung nicht nähergebracht und diese sei ihnen gegenüber immer noch mit Mißbehagen und Vorurteilen erfüllt; man solle also schon aus diesem Grunde die christliche Mehrheit durch die Gleichstellung aller Juden nicht aufbringen. Was das Argument anlangte, die Verwirklichung der Judenemanzipation würde im Ausland das Prestige Österreichs heben, so erklärte der Kreishauptmann zwar loyal, aber nicht zutreffend, Österreich genieße im Ausland einen solchen Ruf, daß es nicht nötig habe, ihn auf solche Weise zu verbessern. Zu den Vorbildern der übrigen europäischen Staaten übergehend, versuchte der Kreishauptmann das in der Eingabe der Gebrüder Porges enthaltene Lob abzuschwächen. Die jüngste Verhandlung dieser Frage in Sachsen habe angeblich gezeigt, daß viele Stimmen dagegen seien; die älteren Beratungen in Württemberg und Preußen hätten gleichfalls bedeutende Schwierigkeiten einer völligen Judenemanzipation zutage gebracht; das russische Beispiel könne für die übrigen Regierungen schon deshalb nicht maßgebend sein, da die Russen im Tauriser Gouvernement neun jüdische Kolonien gegründet, die jetzt gegen 600 Juden zählten; die bürgerlichen Rechte dieser Juden 410 98

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