Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 5 (1933)
- Date
- 1933-01-01
- Page
- – (sequence 403)
- Language
- German
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nützlich um ihrer Unternehmungslust willen, - einige aber seien gar der Meinung, die Juden sollten in christlichen Ländern überhaupt nicht geduldet werden. Das einfachste Mittel erblickte Maschke in der völligen Gleichstellung der Juden unter der Bedingung, daß sie vorher zur christlichen Religion überträten. Da er sich aber der praktischen Undurchführbarkeit dieses Vorschlags bewußt war, gab er zu, man müsse wenigstens den einen oder andern Versuch machen, um den Juden den möglichst unbeschränkten Genuß der Staatsbürgerschaft zu gewähren, da sie sonst auf ewige Zeiten Fremdlinge unter der christlichen Bevölkerung bleiben müßten, wofür sie sich auch halten, bar jeder Liebe zum Lande, in dem sie leben, und ohne Verlangen, in dieser Lage für das Staatswohl zu wirken. Aber trotz dieser grundsätzlichen Anschauung wagte es Maschke nicht, auf die Gleichstellung der gesamten Judenschaft anzutragen, sondern begnügte sich mit der im Zirkular angeführten Eventualität, nämlich, daß man wenigstens hervorragenden Juden durch Erteilung der Staatsbürgerschaft die moralische Absonderung von der übrigen Masse ihrer Glaubensgenossen ermögliche und sie so für ihr Wirtsland nützlich mache. Das Gros des jüdischen Volkes, das sich durch seine Religion, seine Bräuche und seine Lebensart auffallend von seiner christlichen Umgebung unterscheide, hielt Maschke nicht für hinreichend reif dazu, um ihm unbedenklich unbeschränkten Anteil an allen bürgerlichen Rechten zu gewähren. Er empfahl daher, nur die hervorragenden Juden und ihre qualifizierte Nachkommenschaft gleichzustellen, und zwar auch nur ausnahmsweise und auf Probe, damit man diese Begünstigungen wieder widerrufen könne, wenn sie sich nicht bewähren sollten. Der Staat werde dadurch gewinnen und das Los einer keineswegs bedeutungslosen Klasse werde so erleichtert werden. Es ist klar, daß die Fassung des Präsidialzirkulars, in der sich der Einfluß des Prochäzkaschen Gutachtens spiegelte, merklich auch auf die Gutachten der Kreishauptleute abfärbte, die im großen ganzen grundsätzlich nicht gegen angemessene Reformen in der rechtlichen Stellung der Landesjudenschaft waren. Dies zeigt sich auch im Votum des ziemlich fortschrittlich fühlenden Bidschower Kreishauptmannes Hansgirg. Seine Argumentation deckte sich zu einem hohen Grade mit dem Gutachten Maschkes, nur mit dem Unterschiede, daß es Hansgirg nicht für ganz gerecht hielt, mit der Staatsbürgerschaft nur den jüdischen Reichtum zu belohnen und nicht auch in gleichem Maße die Verdienste um die Literatur und um die Menschheit überhaupt. Nur in der Ausübung des Patronatsrechtes erblickte auch Hansgirg ein Hindernis, das sich jedoch nach seiner Meinung dadurch beseitigen ließe, daß der jüdische Herrschaftsbesitzer für diese Agende einen christlichen Kommissär vorschlüge, der unmittelbar dem Kreisamt unterstellt wäre. Auch der Bid- 408 96