Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 5 (1933)
- Date
- 1933-01-01
- Page
- – (sequence 401)
- Language
- German
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/2644300-2644317--2369-2646714- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
zu werden. Am Schlüsse seiner grundsätzlichen Erörterungen machte Hasner darauf aufmerksam, daß die in den übrigen europäischen und außereuropäischen Staaten mit der vollen oder teilweisen Judenemanzipation gemachten Erfahrungen, wie in Nordamerika, Frankreich, Holland, England, Rußland, Schweden, Dänemark, Bayern, Preußen, Württemberg und andern deutschen Staaten, durchwegs für die Juden günstig lauteten. Nachdem also Hasner seine fortschrittlichen Grundsätze in dieser Frage dargelegt, kehrte er sich entschieden gegen die vom Vizepräsidenten Prochäzka beantragte Halblösung. Wenn schon die ausnahmsweise Emanzipation einzelner hervorragender Juden durchgeführt werden sollte, führte Hasner aus, so müßte sie sich unbedingt nicht bloß auf ihre Person, sondern auch auf ihre Familien beziehen, und zwar ohne irgendwelche nachträgliche Eignungskontrolle der Söhne der Begnadeten. Es würde sich hier doch in der Mehrzahl um alte Leute handeln, die die Früchte dieser Wohltat selbst nicht mehr auskosten könnten, es würde ihnen ja gerade darum zu tun sein, daß ihre hervorragende Lebensarbeit eben ihren Nachkommen die gesellschaftliche Stellung erleichtere. Die praktische Undurchführbarkeit einer behördlichen Prüfung der Qualif ikation dieser Nachkommen veranlaßte Hasner, die von Prochazka vorgeschlagene dreijährige Karenzfrist zu verwerfen. Hasner war übrigens grundsätzlich kein Freund des Gedankens einer ausnahmsweisen Emanzipation hervorragender jüdischer Einzelpersonen, deren Verdienste um den Staat vielfach nichts mit persönlichen Qualitäten zu tun haben, sondern meistenteils durch ihre finanziellen Mittel ermöglicht sind. Der Kammerprokurator betonte, alle im Zirkular angeführten Beweggründe gälten für die allgemeine Emanzipation aller Juden im Lande, und er führte aus, der Forderung der Zeit und der Gerechtigkeit entspräche es, allen Bürgern des Staates, die gleiche Lasten tragen, auch gleiche Rechte zu geben, also auch den Juden, und zwar ohne Ausnahme . Eine ausnahmsweise Emanzipation würde nicht den erwarteten Erfolg bringen, sie würde vielmehr das Spiel eines glücklichen Zufalls bleiben und bei den übrigen, denen eine dergleichen Begnadung nicht zuteil würde, Neid erregen. Besondere persönliche Verdienste könne man schon jetzt durch Verleihung des Adelstitels belohnen. Am Schlüsse seines Gutachtens, welches der geistigen Höhe dieses hervorragenden Juristen sicherlich ein günstiges Zeugnis ausstellt, formulierte Hasner seinen Antrag dahin, es möge eine Kommission ernannt werden, um alle jüdischen Gesetze zu revidieren und zwecks allmählicher Gleichstellung aller Juden im Geiste der Zeit geeignete Abänderungen zu beantragen. Für die Emanzipation der Juden in Böhmen sprach sich in seinem Gutachten grundsätzlich auch der Bunzlauer Kreishauptmann David 406 94