Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 5 (1933)
- Date
- 1933-01-01
- Page
- – (sequence 400)
- Language
- German
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chdzka. Hasners Votum war klar stilisiert und formal derart angeordnet, daß der Autor zuerst die Einwendungen anführte, die in der Regel gegen eine grundsätzliche Gleichstellung der Juden geltend gemacht werden, um sie auf dem Fuße einer kritischen Analyse zu unterziehen. Die erste Gruppe der Einwendungen enthielt Hinweise auf den Nationalitätsunterschied der Juden, den bisherigen jüdischen Separatismus, den Kastengeist, der allen Versuchen um Amalgamierung mit dem christlichen Volke spotte, ihre Abneigung gegen körperliche Arbeit, den mangelnden Patriotismus, den Mangel an Staatsbewußtsein, den Egoismus, die Unterschiede in Lebensanschauung und Lebensweise und schließlich die Einwendung, auch die Bewilligung der Zugeständnisse würde die Juden nicht ändern, aber dem christlichen Volke Schaden bringen. Bevor sich Hasner in die Analyse dieser Einwendungen einließ, erklärte er sie für völlig haltlos. Der jüdische Separatismus entspringe den besonderen Lebensbedingungen der Juden, denen die Möglichkeit einer gesellschaftlichen Annäherung an die übrige Bevölkerung fehlt, so daß sie auf sich selbst angewiesen bleiben. Die Emanzipation würde sicherlich ihre Moral veredeln und aus ihnen gute Bürger machen. Die Berufung auf angeblich schlechte Erfahrungen mit der Judenemanzipation in manchen Staaten sei nicht berechtigt; in so kurzer Zeit lasse sich das noch nicht beurteilen und die in Frankreich gemachten Erfahrungen seien im Gegenteil ganz günstig. Hasner führte aus, die menschenfreundlichen Tendenzen des jüdischen Patentes v. J. 1797 hätten einen sehr günstigen Einfluß auf den moralischen und materiellen Zustand der Juden geübt: der Haß der Christen gegen sie habe abgenommen, ihre charakteristische Judentracht sei verschwunden, ihre besondere Sprache sei immer mehr in Abnahme begriffen und auch ihr Benehmen passe sich immer besser ihrer Umgebung an. Hasner bestritt auch die Berechtigung einer weiteren Gruppe von Einwendungen, nämlich die Unmöglichkeit der Amalgamierung der jüdischen Anschauungen mit den christlichen und die angebliche Staatsgefährlichkeit der jüdischen Religion. In den religiösen Anschauungen erblickte Hasner kein Hindernis gegen die Bewilligung der Staatsbürgerschaft und wies darauf hin, daß auf dem flachen Lande, wo die Juden unter den Christen wohnen, der Haß gegen sie immer mehr im Schwinden begriffen sei. Gegen den Einwand, die Judenemanzipation werde die christlichen Handwerker, Fabrikanten und Handelsleute ruinieren, führte Hasner an, diese Konkurrenz mache sich doch bereits jetzt geltend und werde sich im Gegenteil durch die Emanzipation bessern; die vernünftige jüdische Sparsamkeit dürfe man doch nicht tadeln, sondern müsse sie vielmehr loben und nachahmen. Übrigens brauchten diese aus persönlichen Rücksichten entspringenden Einwendungen vom Standpunkt des Staates nicht in Erwägung gezogen 93 405