Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 5 (1933)
- Date
- 1933-01-01
- Page
- – (sequence 399)
- Language
- German
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zu bewilligen, das Erwerbs- und Besitzrecht von Häusern und Grundstücken, die Wahlfreiheit des Wohnsitzes und überhaupt alle Bürgerrechte wie den Christen, allerdings mit Ausnahme des Eintrittes in Staatsämter. Diese Rechte sollten nach dem Gutachten des Vizepräsidenten auch den Familien der Begnadeten zugute kommen, doch mit der Beschränkung, daß sich die politischen Behörden im Laufe einer dreijährigen Probezeit nach Erreichung der Volljährigkeit überzeugen sollten, ob auch die Söhne der Begnadeten würdig seien, die väterliche Staatsbürgerschaft weiterzuführen. Sein in der Gesamtauffassung wenig folgerichtiges Gutachten beschloß Prochazka mit der Behauptung, die lauten Klagen der Juden über Bedrückung seien nicht berechtigt. Das Gesuch der Gebrüder Porges samt der ergänzenden Argumentation Prochdzkas machte dann Chotek zur Grundlage einer Aktion, zu der er sich aus diesem Anlasse entschlossen hatte. Chotek erstattete vorläufig über das Gesuch keinen Bericht nach Wien, sondern machte es zum Ausgangspunkt einer amtlichen Enquete, die über die Einstellung der berufenen Behörden zur Grundfrage: Angemessenheit der Judenemanzipation Licht verbreiten sollte. Das lithographierte Zirkular, am 30. März 1837 vom Statthaltereipräsidium an den Prager Bürgermeister, an den Kammerprokurator und an alle Kreishauptleute versandt, gab die Gesuchsargumente der Brüder Porges (ohne diese jedoch zu nennen) zusamt den Ergebnissen des Gutachtens des Vizepräsidenten Proch&zka wieder und forderte die Empfänger auf, ohne Befragen der untergeordneten Stellen sich gutächtlich zur Frage zu äußern, ob es angezeigt und zeitgemäß sei, einigen würdigen Juden die vollen Bürgerrechte einzuräumen. Darauf liefen von Anfang April bis Anfang Juni 1837 beim Präsidium insgesamt elf größtenteils recht umfangreiche Gutachten ein, welche die gestellte Frage recht eingehend vom Standpunkt des Staatsinteresses erörterten. Mochten auch alle diese Gutachten letzten Endes keine ausschlaggebende Bedeutung auf die weitere Amtshandlung haben, so sind sie doch sehr interessant für die Beurteilung der Anschauungen der damaligen einflußreichen Repräsentanten der öffentlichen Verwaltung hinsichtlich dieser Grundfrage. Es wird daher nicht nutzlos sein, ihren Inhalt des näheren zu untersuchen. Von vornherein muß bemerkt werden, daß das Gesamtergebnis der Enquete mit überwiegender Mehrheit auf die Ablehnung der Idee einer grundsätzlichen Gleichstellung aller Juden mit der christlichen Bevölkerung hinauslief. Das zuerst eingelaufene Gutachten sprach sich jedoch entschieden zu Gunsten der jüdischen Forderungen aus. Der damalige Kammerprokurator Hasner war sein Verfasser. Er spitzte sein umfangreiches Votum von allem Anfang an polemisch zu gegen die nicht zu Ende gedachte und im Kern antisemitische Stellungnahme des Vizepräsidenten Pro- 404 92