Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 5 (1933)
- Date
- 1933-01-01
- Page
- – (sequence 398)
- Language
- German
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lichung der vollen Emanzipation der Judenschaft in Böhmen zu glauben, begnügten sich die Gebrüder Porges am Schlüsse ihres Gesuches mit einer enger umschriebenen, vielmehr von ihren persönlichen Interessen diktierten Formulierung; sie baten, es möchte in dieser Hinsicht wenigstens bei jenen Juden eine Ausnahme gemacht werden, die sich besondere Verdienste um den Staat erworben hätten, - diesen könnte von Fall zu Fall gnadenweise die Staatsbürgerschaft verliehen werden, ähnlich wie man bereits bei der Verleihung von Adelstiteln vorgehe. Sie versprachen sich hievon in mannigfacher Hinsicht eine günstige Auswirkung: es werde eine gerechte Anerkennung der Verdienste sein, es werde die Regierung moralisch stärken, es werde im Ausland einen guten Eindruck machen, es werde die Loyalität der Juden stützen und sie aneifern, ähnliche Gnadenerweise zu erstreben; ein solches allmähliches Vorgehen werde schließlich vielleicht auch in der christlichen Öffentlichkeit keinen Widerspruch finden. Als Beweis für die Richtigkeit ihrer Ausblicke führten die Bittsteller die Juden in Rußland an, die in kultureller Hinsicht am rückständigsten von ganz Europa gewesen und dennoch verschiedener bürgerlicher Grade gewürdigt worden seien, ja sogar des Ehrenbürgerrechtes, freilich nach Erfüllung gewisser Vorbedingungen; und schon jetzt seien die guten Auswirkungen dieser Reform wahrnehmbar. Das Vertrauen, mit dem sich die Gebrüder Porges an Graf von Chotek gewendet hatten, voller schmeichelhafter Anerkennung für seine Verdienste und seine fortschrittliche Gesinnung, wurde nicht enttäuscht. Es macht den Anschein, daß der Oberstburggraf keineswegs gegen den Gedanken weiterer Zugeständnisse an die Judenschaft in Böhmen eingenommen war. Davon zeugt sicherlich die Behandlung, die er dem erwähnten Gesuche zuteil werden ließ. Vor allen weiteren amtlichen Schritten holte Chotek zunächst das Gutachten des Gubernialvizepräsidenten Prochäzka ein. Doch dieses fiel nicht allzu günstig aus. Mit Berufung auf sein oben erwähntes Gutachten vom Mai 1834 ging Prochäzka von der Voraussetzung aus, die große Masse der Judenschaft, die nur gewinnsüchtigen Schacher treibe und den dunklen Ideen des veralteten Talmudjudentums ergeben sei, sei bisher weder fähig noch würdig, bedingungslos mit den christlichen Staatsbürgern gleichgestellt zu werden. Nur bei Juden, die sich in der Industrie oder in der Wissenschaft ausgezeichnet hätten, gab Prochäzka zu, daß es möglich und nützlich sei, wenn man ihnen ausnahmsweise die Gleichberechtigung einräume. Er versprach sich von solcher gerechter Anerkennung eine Aufmunterung der übrigen Juden zum Patriotismus und zur Uneigennützigkeit. Unter Hinweis darauf, daß die bisherige Verleihung von Adelstiteln für die Begnadeten keineswegs einen wirklichen bürgerlichen Gewinn mit sich gebracht habe, empfahl Prochäzka, hervorragenden Juden wirkliche bürgerliche Vorteile 91 403