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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1933-01-01 · 5 (1933) · page 394

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
5 (1933)
Date
1933-01-01
Page
– (sequence 394)
Language
German
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IRI
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men bei einzelnen jüdischen Persönlichkeiten gelten, denen bereits jetzt ausnahmsweise Zugeständnisse gemacht würden. Kronenfels empfahl daher, den gegenwärtigen Stand der Rechtsstellung der Judenschaft aufrechtzuerhalten . Die Gubernialräte Herget, Willmann, Nadherny, Margelik, Peche und Meißner erklärten sich grundsätzlich mit der Meinung des Rates Breinl einverstanden. Herget machte nur darauf aufmerksam, gegen die augenblickliche Auflassung der jüdischen Hauptschule spreche vor allem der Umstand, daß es in Prag in den Christenschulen nicht einmal für die christlichen Kinder genug Platz gäbe, man müßte daher zunächst hinreichende Räume beschaffen. Bezüglich der ausnahmsweisen Begünstigungen für jüdische Fabrikanten und Großhandelsleute empfahl Herget die Gewährung gleicher Zugeständnisse auch an die jüdischen Künstler, Musiker, Ärzte und die übrige Intelligenz. Der Rat Willmann verwies auf die Haupthindernisse einer Verschmelzung der Juden mit der christlichen Bevölkerung; er sah sie in der Lehre des Talmud, der den Wucher gestatte, Landbau und Viehzucht mißachte, die strengste Absonderung von den übrigen Völkern vorschreibe und den Rabbinern das Recht einräume, über das jüdische Volk zu herrschen. Darum befürwortete auch er den Antrag des Referenten, den jüdischen Gottesdienst in deutscher Sprache abzuhalten, wie dies schon seit Jahren in Deutschland geschehe. Der Rat Meißner wich von der Anschauung des Referenten und des Rates Breinl lediglich in der Frage der Auflassung der Prager jüdischen Hauptschulen ab; er wurde dazu nicht bloß durch den vollständigen Platzmangel in den Christenschulen bewogen, sondern auch durch den Umstand, daß die jüdische Schule außer des Religionsunterrichtes gute Lehrer habe mit einem christlichen Direktor an der Spitze, der auch Deutsch unterrichte. Sehr umfassend und gründlich war das Gutachten des Gubernialrates Janko angelegt, mit dessen Ausführungen sich auch der Rat Cron völlig einverstanden erklärte. Gleich eingangs betonte Janko, es handle sich jetzt nicht um eine Revision des Patentes v. J. 1797, wie dies 1826 der Fall war, sondern nur um die Frage der Staatsbürgerschaftserteilung an die Juden, und zwar auch noch nicht allgemein, sondern nur an hervorragende jüdische Persönlichkeiten. Durch Analyse des jüdischen Patentes von 1797 deckte Janko überzeugend dessen Unzulänglichkeiten auf, namentlich in bezug auf die jüdischen Bauern und Handwerker, die unter dem Drucke von allerhand Vorbehalten und lästigen Steuern und Gaben mit den Christen unmöglich in Wettbewerb treten könnten. Janko war mit dem Antrag des Referenten völlig einverstanden und machte kein Hehl daraus, daß es seiner Meinung nach schon an der Zeit sei, alle den Christen zugestandenen Rechte wenn nicht allen, so doch wenigstens jenen Juden zuzuerkennen, die sich im Handwerk, in der Industrie, in der 87 399

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