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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1933-01-01 · 5 (1933) · page 392

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
5 (1933)
Date
1933-01-01
Page
– (sequence 392)
Language
German
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Druck auf die Landbevölkerung ausdehnen, die nur durch das Verbot christlichen Realitätenbesitzes vorderhand vor ihrem verderblichen Einfluß geschützt sei. Er mußte zwar anerkennen, daß die Besteuerung der Juden übermäßig und unter den gegebenen Umständen eine Konkurrenz mit den Christen im Handwerk ausgeschlossen sei; aber er sprach keineswegs seine Zustimmung zu der beantragten Aufhebung aller Beschränkungen aus, welche hiezu führten. Er befürwortete lediglich ihre steuermäßige Gleichstellung mit den Christen. Namentlich aber solle man auf die Verbesserung des jüdischen Schulwesens und des jüdischen Religionsunterrichtes hinarbeiten und erst nach Maßgabe des Erfolges in den Begünstigungen weitergehen. Das höhere Kulturniveau einiger Juden zugebend, war Lützow geneigt, diese hervorragenden Persönlichkeiten bereits jetzt mit der christlichen Bevölkerung gleichzustellen; er versprach sich hievon eine aufmunternde Wirkung auf die übrigen Juden. Die Partei der Vorkämpfer für das Recht der böhmischen Juden ergriff rückhaltslos der Gubernialrat Breinl, indem er sich in seiner umfassenden Äußerung gleichfalls auf das Gutachten von 1826 berief und gleich eingangs darauf hinwies, daß bereits auf dem Wiener Kongreß die Gleichberechtigung der Juden erwogen worden sei. Breinl disponierte äußerlich sein Votum nach den sachlichen Kapiteln des Patentes v. J. 1797 und stimmte dem Referenten hinsichtlich des verderblichen Einflusses der jüdischen Rabbiner bei, die es darauf abgesehen hätten, eine unverrückbare Schranke zwischen Juden und Christen aufrechtzuerhalten; er empfahl daher, die jüdischen Gebete von unschicklichen Stellen zu reinigen und in den Synagogen nicht bloß die Gebete, sondern auch die jüdischen Predigten in deutscher Sprache abzuhalten. Er zollte dem Referenten vollen Beifall bezüglich der Anträge auf Aufhebung der Judengemeinde, der Judenstadt und der jüdischen Domestikalkasse in Prag sowie bezüglich der Aufhebung aller Judenschulen des Landes und bezüglich der Einschulung der jüdischen Kinder in die christlichen Schulen; er empfahl eine Lockerung der bisherigen Vorschriften hinsichtlich der festgesetzten Zahl der Judenfamilien auf dem Lande, beantragte für die Juden Freiheit des Wohnens sowohl in Prag als auch auf dem Lande und das Recht, hier Häuser zu erwerben, nahm für jüdische Handwerker das Recht in Anspruch, auch christliche Lehrlinge und Gesellen zu halten, für die jüdischen Landwirte machte er gleichfalls das Recht geltend, sich christlicher Dienstboten zu bedienen, Grundstücke und Gebäude zu erwerben und sogar Mühlen zu pachten. Aus dieser ziemlich restlosen Gleichstellung der Juden mit den Christen ergab sich für Breinl ganz logisch auch die Forderung nach Aufhebung der ungerechten Judensteuer. Unter Hervorhebung des großen Fortschrittes, den die Juden seit Erlassung des Patentes v. 1797 gemacht hätten, versprach sich der Votant von der Durch- 85 397

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