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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1933-01-01 · 5 (1933) · page 389

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
5 (1933)
Date
1933-01-01
Page
– (sequence 389)
Language
German
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IRI
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Name Jude zu jeder Art Bedrückung und Verfolgung berechtigt hätte. Auf das Patent v. J. 1797 übergehend, machten die Bittsteller bei dieser Gelegenheit darauf aufmerksam, über 200 jüdische Meister, die nur in Prag allein arbeiteten, hätten wenig Beschäftigung und der Grund hiefür sei vor allem darin zu suchen, daß sie nur auf die Judenstadt und den Tandelmarkt beschränkt seien. Die größte Beeinträchtigung im Verhältnis zur christlichen Bevölkerung erblickten die Petenten in der Wohnbeschränkung, auf dem Lande sowohl als insbesondere in Prag, während es nicht einmal in der Residenzstadt Wien ein besonderes Judenghetto gebe. Die hohe Judensteuer, das Verbot Grundstücke zu kaufen, der Ausschluß der jüdischen Militärinvaliden von den den Christen gebotenen Begünstigungen, die beschränkten Betätigungsmöglichkeiten der jüdischen Intelligenz - das alles bildete nach der Behauptung der Bittsteller Grund genug, weshalb den Juden überall nur eine hoffnungslose Zukunft winke, wiewohl sie alle Steuern und Gaben trügen und überdies noch die Judensteuer und die Beiträge in den jüdischen Domestikalfonds, so daß sie eigentlich doppelt besteuert seien. Unter Betonung ihrer Ergebenheit an das Kaiserhaus und unter Hinweis auf die Zahl ihrer Intelligenz und Unternehmer, die in Prag allein über 5000 Arbeitern den Lebensunterhalt verschafften, suchten die Petenten zu beweisen, wie stark die böhmischen Juden bereits mit der christlichen Bevölkerung verwachsen seien, und reklamierten daher das Recht der vollen Staatsbürgerschaft, wenn nicht für sämtliche 50.000 Juden im Lande, so doch wenigstens für jene, die sich in Wissenschaft, Kunst, Industrie und Landwirtschaft betätigten. Als dieses Gesuch dem böhmischen Gubernium zur Äußerung übersandt wurde, konnte sich dieses bei dessen Beurteilung zum größten Teil auf sein ausführliches Gutachten beziehen, das es i. J. 1826 bei der Verhandlung über die Revision des Systemalpatentes v. J. 1797 erstattet hatte und das bis dahin noch unerledigt in Wien lag. Der Gubernial- ^eferent, Rat Hartmann, stellte sich in seinem Referate im großen ganzen ziemlich sympathisch zur Forderung, die Rechtsverhältnisse der böhmischen Juden im Geiste der Zeit zu regeln. Aber auch er hatte noch nicht den Mut, zu einem so radikalen Schritte zu raten, wie es die Verleihung der vollen Staatsbürgerschaft an die gesamte Judenschaft des Landes war. Denn die Juden waren nach seiner Meinung für eine so weitgehende Begünstigung noch nicht reif; die Mehrzahl derselben lasse sich nämlich noch zu stark von alten, wenig gebildeten Rabbinern beeinflussen, die bemüht seien, sich diesen Einfluß über sie zu sichern, indem sie ihnen die göttlichen Grundsätze ihrer Religion vorenthielten; was sie aber an deren Stelle als Religion ausgäben, seien dunkle Talmudbräuche, welche die Kluft zwischen Juden und Christen ganz besonders erweiterten. Im 394 82

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