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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1933-01-01 · 5 (1933) · page 388

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
5 (1933)
Date
1933-01-01
Page
– (sequence 388)
Language
German
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IRI
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Die zweifellosen Vorteile des Patentes erlitten jedoch eine bedeutende Schmälerung durch die weiterdauernden Beschränkungen, namentlich durch die Gebundenheit an die betreffende Herrschaft, wo die Familie ihren Sitz hatte, durch das Verbot, christliches Gesinde, christliche Lehrlinge und Gesellen zu verwenden, und allerdings auch dadurch, daß den Juden auch fürderhin der Ankauf von Häusern und Grundstücken verwehrt blieb, so daß sie immer noch einzig und allein auf die unsichere Miete angewiesen waren. Der Eintritt in Staatsämter blieb den Juden natürlich nach wie vor gesperrt. Wenn also das jüdische Systemalpatent in den folgenden Jahrzehnten nicht zur Gänze den erwarteten Erfolg brachte, so war daran seine Halbheit schuld. Den Juden blieb auch danach nichts anderes übrig, als sich vorwiegend dem Handel zu widmen, der ihren Verhältnissen und freilich auch ihrer alten Tradition am besten entsprach, während die wenigen jüdischen Handwerker, die neben den regelmäßigen Steuern und Gaben auch noch die hohe Judensteuer zu tragen hatten, unter diesen Umständen schlechterdings in ihrem Wettbewerb mit den weniger belasteten christlichen Meistern unterliegen mußten, auf dem Lande sowohl als insbesondere in Prag, wo namentlich die Einengung ihrer Wohnstätten auf die Judenstadt der Entwicklung des jüdischen Handwerks schwere Fesseln anlegte. All diesen Beschränkungen zum Trotz war jedoch der Wohlstand der Judenschaft des Landes im Aufstieg begriffen, namentlich in Prag, und besonders in der Textilindustrie verstanden es die jüdischen Unternehmer in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts, die Hegemonie und gewissermaßen das Monopol an sich zu reißen. Das durch die Zugeständnisse des Systemalpatentes v. J. 1797 in erster Linie gehobene Kulturniveau der böhmischen Juden steigerte aber auch das Selbstbewußtsein des jüdischen Volkes, zumal es schon damals in den europäischen Nachbarstaaten allmählich zur Emanzipation der Judenschaft und ihrer Gleichberechtigung mit der übrigen Einwohnerschaft kam. Kein Wunder daher, daß auch die böhmischen Juden langsam auf Mittel und Wege sannen, die4 eine Besserung ihrer sozialen Stellung, vor allem aber die Zuerkennung der vollen Staatsbürgerrechte herbeiführen sollten. Gelegentlich des Prager Aufenthaltes Kaiser Franz I. i. J. 1833 schien für die böhmischen Juden der geeignete Augenblick gekommen, um die Erlangung der Emanzipation zu versuchen. Am 1. September 1833 überreichten 54 der bedeutenderen böhmischen Juden namens der gesamten Judenschaft Böhmens dem Kaiser eine schriftliche Petition, die nichts Geringeres verlangte als die Gewährung der vollen Staatsbürgerschaft Sie leiteten ihre Bitte mit der schmeichelhaften Bemerkung ein, unter der Regierung des Kaisers seien die Juden gegenüber früheren Zeiten bedeutend entlastet worden, während jahrhundertelang der bloße 81 393

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