Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 5 (1933)
- Date
- 1933-01-01
- Page
- – (sequence 382)
- Language
- German
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Begehren entsprochen würde. Die Animosität des Kollegiums der Gemeindeältesten gegen die Juden äußerte sich in dem Gutachten auch darin, daß es dem ganz anständig abgefaßten Gesuch der Judengemeinde „gewöhnliche jüdische Arroganz" zum Vorwurf machte. Wanka schloß seine gereizte Replik mit der Erklärung, die Konstitution habe die Gesetze nicht geändert, die Juden hätten dadurch noch nicht die Staatsbürgerschaft erlangt und seien auch weiterhin im Lande nur geduldet; dem kommenden Landtage sei es vorbehalten, weitere Entscheidungen in dieser Frage zu treffen; die Konstitution habe den Juden lediglich die Religionsfreiheit gebracht und sie seien verpflichtet, alle gesetzlichen Bestimmungen zu beobachten. Dieses im großen und ganzen formal richtige Gutachten des Kollegiums der Prager Gemeindeältesten erwähnte jedoch nicht, daß in formaler Beziehung also immer noch die Gubernialentscheidung in Kraft stand, derzufolge mit Schritten gegen die Juden in der Christenstadt bis zur Allerhöchsten Resolution bzw. bis zum böhmischen Landtagsschlusse zuzuwarten war. Die Judengemeinde gab sich jedoch nicht mit dem Gubernialprotest zufrieden; gleichzeitig brachte nämlich ein vierzehngliedriges jüdisches Komitee beim Wiener Innenministerium einen Rekurs ein44 und führte darin Beschwerde über unerträgliche Bedrückung durch das Kollegium der Gemeindeältesten, die sich namentlich in der erwähnten Kundmachung äußere: sie erinnere mehr an das barbarische Mittelalter und nicht an die Konstitutionszeit und sei eine bittere Ironie auf letztere. Die Juden Vertreter klagten über die Unnachgiebigkeit des Kollegiums der Gemeindeältesten, das anfangs Juni neuerdings die strenge Erfüllung seiner Kundmachung angeordnet und im Falle der Weigerung mit der gewaltsamen Ausquartierung der Juden gedroht hatte; namens von 10.000 bedrückten Juden baten sie den Minister, gegen die Willkür des Magistrats einzuschreiten und wenigstens bis zur Entscheidung der Judenfrage den Status quo anzuordnen. Als das ablehnende Gutachten des Bürgermeisters Wanka einlangte, dessen Argumente wir oben angeführt haben, beeilte sich das Gubernium, dem Auftrag des Ministers Doblhoff zu entsprechen. Noch im Juli arbeitete es sein Votum über die Judenbeschwerde aus. Diesmal fiel jedoch das Gutachten des Gubernialreferenten Obentraut ungünstig für die jüdischen Rekurrenten aus. Ohne auf den seinerzeit vom Gubernium gewährten Aufschub Rücksicht zu nehmen, machte der Referent den Juden namentlich zum Vorwurfe, sie hätten der Magistratskundmachung absichtlich nicht entsprochen, sondern erst in zwölfter Stunde vor dem St.-Jakobstermin den Ministerialrekurs eingebracht, um dadurch mehr Zeit zu gewinnen. Obentraut beantragte daher, den jüdischen Rekurs abzuweisen und auf der Ausquartierung der Juden aus der Christenstadt zu beharren 75 38T