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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1933-01-01 · 5 (1933) · page 381

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
5 (1933)
Date
1933-01-01
Page
– (sequence 381)
Language
German
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IRI
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Es scheint, daß das Gubernium damals diese Frage unentschieden gelassen hat. Inzwischen entschloß sich jedoch auch die überraschte Judengemeinde, gegen das unerwartet strenge Vorgehen des Magistrates in der jüdischen Wohnungsfrage zu protestieren. In dem am 5. Juli 1848 beim Gubernium eingereichten Gesuche führte sie bitter Beschwerde, statt der Freiheit habe nach der Kundmachung der Konstitution der finstere Geist des Mittelalters sein Haupt erhoben und eine tragische Judenverfolgung habe eingesetzt. Die Position der Judengemeinde in dieser Frage war damals ziemlich leicht. War schon in früheren Jahren der triftigste Einwand gegen die geplante Umquartierung der Juden aus der Christenstadt in den erweiterten Judenbezirk der Hinweis darauf gewesen, es müßte da zunächst die Ausquartierung der hier wohnenden christlichen Bevölkerung vorangehen, so hatte dieses Argument um so tiefere Berechtigung in der damaligen gereizten judenfeindlichen Stimmung, wo die Verdrängung dieser ärmeren christlichen Schichten aus den billigen Wohnungen im erweiterten Judenbezirk unvermeidlich eine Zinssteigerung nach sich gezogen und gewiß ein Aufflammen der antijüdischen Ausschreitungen bedeutet hätte. Mit diesem Argument suchte die Judengemeinde bereits anfangs Mai unmittelbar auf den Magistrat einzuwirken, doch ohne Erfolg; sie begehrte die Einsetzung einer unparteiischen Kommission, welche die Berechtigung dieser Einwände untersuchen sollte. Der Magistrat erklärte damals, er könne von der publizierten Kundmachung nicht lassen, er werde im Gegenteil auf ihre genaue Erfüllung dringen. Der Judengemeinde blieb also nichts anderes übrig, als sich unmittelbar an das Gubernium um Hilfe zu wenden. Und es war wohl der alten jüdischen Taktik zuzuschreiben, daß die Judengemeinde mit diesem Proteste erst im Juli anrückte, kurz vor dem St.-Jakobi-Termin, der nach der Magistratskundmachung die äußerste Übersiedlungsfrist darstellte. Die Prager Juden ersuchten das Gubernium, die Wirksamkeit der Magistratskundmachung bis zum kommenden Landtag zu sistieren, der die ganze Judenfrage grundsätzlich lösen sollte. Bürgermeister Wanka brachte namens des Kollegiums der Gemeindeältesten am 20. Juli 1848 bei dem Gubernium das Gutachten über dieses Gesuch und gleichzeitig über den gleich zu erwähnenden Innenministerialrekurs ein. Er erklärte, die genannte Kundmachung sei unter dem Eindruck des zitierten schriftlichen Protestes der Prager Bürgerschaft entstanden, und betonte, das Prager Volk habe durch die Aprilgewalttaten seinen Willen bekundet, daß die Juden aus der Christenstadt ausquartiert werden sollten. Die von der Judengemeinde beantragte Kommission hielt Wanka für überflüssig, da das Kollegium der Gemeindeältesten auf seiner Entschließung beharre, namentlich aus Besorgnis vor neuen judenfeindlichen Gewalttaten, falls dem jüdischen 386

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