Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 5 (1933)
- Date
- 1933-01-01
- Page
- – (sequence 379)
- Language
- German
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aus den Protesten der Prager Handwerker- und Handelswelt vernommen haben, - nur mit dem Unterschied, daß die nunmehrige Rede- und Pressefreiheit eine viel stärkere und aufreizendere Stilisierung ermöglichte. Auf das Ersuchen der Judengemeinde wurden in den Nationalausschuß auch drei jüdische Vertreter aufgenommen, die Handelsleute D. Frankel, Gottlieb Wehle und der Fabrikant Leopold Epstein. Aber ihr Einfluß in dieser Körperschaft konnte nicht hinreichen, um die feindliche Stimmung zu zerstreuen, die damals gegen die Juden in den breitesten Schichten der Prager christlichen Bevölkerung zutage trat, und zwar nicht bloß in ihrer Unterschicht, sondern auch im Kollegium der Gemeindeältesten, wie wir weiter sehen werden. Während es bisher in der Regel die höheren Staatsbehörden waren, die durch ihr unparteiisches Vorgehen die Juden vor einer einseitigen Lösung der sie betreffenden Fragen schützten, zog der Niedergang des Einflusses der öffentlichen Staatsadministrative in der ersten Hälfte des Jahres 1848 eine wesentliche Verschlechterung der jüdischen Verhältnisse nach sich; für sie bedeutete die Konstitution keineswegs eine Aufhebung der früheren Beschränkungen. Uns interessiert hier freilich vor allem die Weiterentwicklung der Wohnfrage der Prager Judenschaft. Das Kabinettschreiben vom 8. April 1848 bestätigte zwar auch die freie Ausübung der jüdischen Religion neben der katholischen Staatskirche und setzte fest, daß auf den kommenden böhmischen Landtag die bürgerliche Stellung der Juden in Böhmen der Zeit und den Ortsverhältnissen entsprechend in reife Erwägung gezogen werden solle; aber das war ein überaus unklares Versprechen für die jüdischen Hoffnungen. Und die weiteren Verhandlungen in der alten Wohnungsfrage zeigten deutlich, daß vom Ideenumschwung des Jahres 1848 die rechtliche Stellung der Juden nicht allzusehr berührt wurde. Die Ereignisse des Sturmjahres 1848 unterbrachen auf eine Zeitlang die Entwicklung der behördlichen Verhandlungen in den obenerwähnten Fragen und das Hofdekret vom 28. April 1848 wies diese Verhandlung ausdrücklich dem kommenden Böhmischen Landtag zu.42 Aber der Prager Magistrat, in welchem damals die den Juden nicht eben zugetanen Elemente die Oberhand hatten, war nicht geneigt, die Landtagsverhandlung über die Grundfragen der jüdischen Bürgerrechte abzuwarten, mit denen auch die von den Juden geforderte Wohnungsfreiheit auf das engste zusammenhing. Er beschloß daher, nach den Aprilunruhen der Volksstimmung entgegenzukommen, und republizierte am 29. April 1848 die Magistratskundmachung vom 19. November 1846 bezüglich der Erweiterung des Judenbezirkes bis zur Plattnergasse, dem Niklasplatz und der Würfel-, Ziegen-, Langen- und Röhrgasse bis zur Moldau, und verpflichtete die in der Christenstadt wohnenden Juden unter der Strafe von Geldbußen oder Gefängnis, bis zu St. Jakobi in diesen neuen Bezirk zu 384 72