Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 5 (1933)
- Date
- 1933-01-01
- Page
- – (sequence 377)
- Language
- German
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wurde also provisorisch in der Weise gelöst, daß bis zur Beendigung des Umbaues der genannten vier Häuser jüdische Geschäfte in den Häusern NC. 470-475 und 972 und in den, in das anstoßende Gäßchen gerichteten Hintertrakten der Häuser NC. 476-481 und 488 gestattet blieben; alle diese Häuser sollten vorläufig zum Tandelmarkt gezählt werden, da die Mehrzahl schon damals von jüdischen Geschäftsleuten besetzt war. Bis zur endgültigen Regelung des Tandelmarktes sollten auch in der Christenstadt alle bestehenden jüdischen Lager bestehen bleiben, freilich ohne Zugang von der Gasse. Auf die Zeit des Umbaues der erwähnten vier Häuser des Tandelmarktes mußten allerdings die dortigen jüdischen Geschäftsleute irgendwo untergebracht werden; es waren im ganzen 199, und zwar in NC. 499 43, in NC. 501 42, in NC. 502 45 und in NC. 503 69. Die Durchführung dieses Magistratsantrages hatte nun freilich die Gubernialgenehmigung zur Voraussetzung. Das Gubernium holte wie üblich ein diesbezügliches Gutachten der Stadthauptmannschaft ein. Die judenfeindliche Einstellung dieser Stelle äußerte sich auch diesmal. Die Stadthauptmannschaft mußte zwar anerkennen, daß der Tandelmarkt in keiner Weise mehr dem dort vereinigten Kleinhandel der Juden genügen könne, zumal gerade augenblicklich vier der größten Häuser im Umbau begriffen seien. Die Stadthauptmannschaft war jedoch der Meinung, die kleinen jüdischen Händler würden nicht die neuaufgebauten und sicherlich auch teueren Räume der neuen Tandelmarkthäuser beziehen, da sie sich in den gewohnten alten Häusern heimischer fühlten. Trotzdem hielt es die Stadthauptmannschaft aus Konkurrenzgründen nicht für angezeigt, den jüdischen Kleinhandel in die Christenstadt einzulassen, da er angeblich den völligen Ruin des christlichen Handels nach sich ziehen müßte. Es würde außerdem auch angeblich zu Unruhen führen, da die Volksstimmung in Prag der Annäherung an die Juden nicht geneigt sei. Die Stadthauptmannschaft befürchtete namentlich das eine: im Falle der Freigabe des Judenhandels könnten die zuständigen Behörden in den Verdacht fallen, von der Prager Judenschaft bestochen zu sein. Die Stadthauptmannschaft beantragte daher, im Tandelmarkt weder bauliche noch andere Veränderungen vorzunehmen und alle jüdischen Handelsleute aus der Christenstadt auszuquartieren, sofern sie sich nicht eine besondere Aufenthaltsbewilligung verschaffen. Erst von der endgültigen Lösung der Erweiterung des Judenbezirkes versprach sich die Stadthauptmannschaft auch eine Besserung der Verhältnisse in dieser Hinsicht. Da jedoch inzwischen schon die Entscheidung bezüglich der Erweiterung des Judenbezirkes gefallen war, stellte das Gubernium im Oktober 1846 die Bezugsakten dem Magistrate mit dem Auftrag zurück, alle jüdischen Kaufleute in der Christenstadt festzustellen und ein neues 382 70