Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 5 (1933)
- Date
- 1933-01-01
- Page
- – (sequence 373)
- Language
- German
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Die Prager Kaufmannschaft wies namentlich darauf hin, in Breslau sei den Juden der freie Aufenthalt in der Christenstadt erlaubt und die Folge davon sei, daß es jetzt in der ganzen Stadt keinen einzigen christlichen Schnittwarenhändler gebe, und in nicht zu ferner Zeit werde auch das letzte christliche Geschäft verschwunden sein. Gegen das jüdische Gesuch stimmten in der Enquete auch Handelsleute, deren Namen unverkennbar ihre ehemalige jüdische Herkunft bezeugten. Nur vereinzelt waren die Stimmen, welche die Wohnbeschränkung der Juden aufzuheben geneigt waren; hinsichtlich des Geschäftsbetriebes aber bestanden alle auf der Umquartierung der Juden in den erweiterten Judenbezirk. Die Stadtrepräsentanten, die dem Magistrat ihr Gutachten beischlossen, waren nur zu dem einen Zugeständnis bereit, lediglich gebildeteren Juden den Aufenthalt in der Christenstadt zu erlauben, was zum Teil schon geschehe, und die städtischen Viertelherren bezeugten, daß die öffentliche Meinung der Prager christlichen Bevölkerung ausgesprochen judenfeindlich orientiert sei. Bei Erstattung seines Gutachtens an das Gubernium begnügte sich der Magistrat mit der Vorlage der obenerwähnten Enquete-Ergebnisse und verwies darauf, die öffentliche Meinung der christlichen Bevölkerung Prags sei aus Konkurrenzgründen gegen die Juden. Das Gubernium konnte dabei jedoch nicht in Abrede stellen, daß auch die Argumente der Judengemeinde Beachtung verdienten. Da aber der Magistrat von der Voraussetzung ausging, der erweiterte Judenbezirk reiche zur Unterbringung der gesamten Prager Judenschaft aus, so empfahl er dem Gubernium, die Judengemeinde mit ihrem Ersuchen um unbeschränkte Wohnfreiheit in der Christenstadt abzuweisen und auf der Allerhöchsten Entschließung vom September 1846 zu beharren. Auch die Stadthauptmannschaft stimmte diesem Antrage rückhaltlos zu und betonte, selbst ein Gesuch der gesamten Prager Hausbesitzer ohne Ausnahme könnte keine Abänderung der erwähnten Allerhöchsten Entschließung begründen, sobald die sonstige Bevölkerung der Hauptstadt dagegen sei. Für das Votum der Stadthauptmannschaft gab freilich den Ausschlag die Befürchtung vor judenfeindlichen Ausschreitungen, falls dem jüdischen Ansuchen entsprochen werden sollte. Das Votum des Prager Magistrats war aber auch diesmal nicht einheitlich. Bei der Mehrheit waren Befürchtungen vor der Volksstimmung maßgebend und die Überzeugung, die Juden hätten noch nicht jene Zivilisationsstufe erreicht, welche die Gewährung so weitreichender Zugeständnisse rechtfertigen würde. Die Magistratsräte Schütz, Tögl, Duras und Seidl befürworteten jedoch ein gemäßigteres Vorgehen in der Judenfrage; sie verwiesen hiebei auf die Tendenz der bisherigen Regierungsverordnungen, die Juden der übrigen Bevölkerung anzunähern, wie dies der auf 378 66