Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 5 (1933)
- Date
- 1933-01-01
- Page
- – (sequence 365)
- Language
- German
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schlägigen Vorschriften, die immer noch in Kraft stünden, abgelehnt. Dem Magistrate sollte aufgetragen werden, für die Instandsetzung der baufälligen Häuser in der Judenstadt und am Tandelmarkt zu sorgen, und der alte Vorschlag auf Inanspruchnahme des Judenfriedhofs zum Baue neuer Häuser sollte wieder in Verhandlung gezogen werden. Das Gubernium sollte im eigenen Wirkungskreise individuell über die Übersiedlung der jüdischen Handelsleute aus der Christenstadt in die Judenstadt entscheiden. Die Behandlung der Frage der Berechtigung jüdischer Geschäftsräume in der Christenstadt rief dem Gubernium - wie wir gesehen haben— das bisher ungelöste Problem einer neuerlichen Erweiterung des Judenbezirkes in Erinnerung, und dem Magistrate wurde aufgetragen, endlich das Gutachten vorzulegen, das ihm vor mehr als zwei Jahren aufgetragen worden war. Der Magistrat suchte schon Anfang Jänner 1844 den Verzug damit zu entschuldigen, daß es nötig war, vorerst ein Inventar des Vermögens der Prager Judengemeinde anzulegen und die Konskriptionsergebnisse des Jahres 1843 abzuwarten; auch die Feststellung der Wohnungs¬ und Bevölkerungsverhältnisse in der Judenstadt sei sehr schwierig und langwierig. Und so unterbreitete der Magistrat erst am 28. August 1844 dem Gubernium das gewünschte Gutachten über die Erweiterung des Judenbezirkes. Zu Ende 1843 gab es in Prag insgesamt 8360 einheimische und fremde Juden, davon wohnten 5929 in der eigentlichen Judenstadt und 2431 in den beiden erweiterten Bezirken von den Jahren 1811 und 1826 und in der übrigen Christenstadt. Die Erhebungen der Magistratskommission brachten zutage, daß weder die Judenstadt noch beide erweiterte Bezirke hinreichen, um die gesamte Prager Judenschaft aufzunehmen. Der Magistrat beantragte daher, den Judenbezirk um zwei weitere Häuser im unmittelbaren Anschluß an den bisherigen Rayon zu erweitern. Die Kommission empfahl zwar, auch weiterhin in der Christenstadt alle Juden zu belassen, die darauf ein gesetzlich verbürgtes Recht hatten, also die Großhandelsleute und die Fabrikanten, während alle übrigen Judenfamilien binnen Jahresfrist in die Judenstadt und den erweiterten Judenbezirk umquartiert werden sollten, damit sie der Magistrat in besserer Evidenz habe. Die Einwände der Judengemeinde, diese unaufhörliche Demütigung der Juden widerspreche der Zivilisation, wies der Magistrat ohne Angabe von Gegengründen ab und begnügte sich mit dem wiederholten Hinweis darauf, daß der schlechte Zustand der Judenstadt, wo damals bereits 284 Christen wohnten, den Juden selbst zur Last falle. Die Stadthauptmannschaft stimmte dem Magistratsantrag rückhaltlos zu und erklärte ausdrücklich, in dem erweiterten Judenbezirk könne es sich nur um ein Wohnrecht handeln, nicht aber um ein Besitzrecht. Das Elaborat der Magistratskommission, das dem erwähnten Prager 370 58