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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1933-01-01 · 5 (1933) · page 364

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
5 (1933)
Date
1933-01-01
Page
– (sequence 364)
Language
German
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IRI
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namentlich darin, daß die Mehrzahl der Juden Hausierhandel treibe und zu produktiven Berufen, namentlich Landwirtschaft und Handwerk, keine Neigung zeige, daß Judenwucher und Schleichhandel das Christenvolk schädige und das sich in Prag die jüdischen Handelsleute tatsächlich an die besten Plätze drängten und durch Überzahlung der Mietzinse die christlichen Geschäftsleute von hier verdrängten. Fürstenberg schloß aber gleichzeitig seinem Gutachten einige Argumente an, die zugunsten des jüdischen Standpunktes sprachen. Er anerkannte, man könne die Juden nicht mit Gewalt vom Handel fernhalten, schon deshalb nicht, da die Konkurrenz für die Preissenkung unerläßlich sei; an die Adresse der christlichen Handelsleute richtete er den Vorwurf, daß sie lernen sollten, ebenso sparsam zu leben wie die Juden und mit einem geringeren Gewinn zufrieden zu sein, dann würden sie sich nicht in solchem Maße vor der jüdischen Konkurrenz fürchten müssen wie bisher. Zum Angriff gegen den jüdischen Wucher wies der Referent darauf hin, der Wucher sei in der Spekulation des Welthandels überhaupt eingenistet und seine Ausrottung werde kaum je gelingen, da die staatliche Administrative über zu wenig wirksame Mittel verfüge - das Wucherpatent vom 2. Dezember 1803 und § 233 des Strafgesetzes II. Teil sei nur ein Palliativmittel. Die gleiche pessimistische Anschauung vertrat Fürstenberg auch in der Frage des Schleichhandels. Die übertriebene Angst der Christen vor einer Verjudung Prags und Vernichtung des christlichen Elementes widerlegte der Referent mit dem Hinweis darauf, daß bei dem Verhältnis von 8000 Juden zu 100.000 Christen in Prag jede diesbezügliche Besorgnis überflüssig sei. Mochte es Fürstenberg nun auch nicht für angezeigt halten, in das Meritum der Petition der christlichen Handelswelt einzugehen, um bei Untersuchung der christlichen Beschwerden den unvermeidlichen jüdischen Gegenbeschwerden auszuweichen, so konnte er sich doch nicht entschließen, aus seiner grundsätzlichen Anschauung, die dem jüdischen Gesuche im ganzen ziemlich günstig war, die praktische Nutzanwendung zu ziehen. Es waren namentlich die damaligen Arbeiterunruhen, die erst durch scharfes Zugreifen des Militärs niedergeworfen wurden, die den Gubernialreferenten zu dem Antrag veranlaßten, der dann auch vom Gubernium einhellig genehmigt wurde: die jüdischen Handelsleute sollten auf die Judenstadt, den Tandelmarkt und den erweiterten Judenbezirk verwiesen werden. Die ausdrückliche Warnung des Gubernialgutachtens, eine Genehmigung des jüdischen Gesuches könnte in Prag zu neuen Unruhen gegen die Juden führen, bot vermutlich der Hofkanzlei das stärkste und wirksamste Argument für ihre abweisende Entscheidung, die am 25. April 1845 einlangte. Das Gesuch der jüdischen Handelschaft um Freigabe der Wahl ihrer Standplätze war mit diesem Hofdekret unter Hinweis auf die ein- 57 369

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