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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1933-01-01 · 5 (1933) · page 363

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
5 (1933)
Date
1933-01-01
Page
– (sequence 363)
Language
German
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IRI
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geist beriefen und in der Aufhebung der bisherigen Beschränkungen eine Frage der öffentlichen Moral erblickten. Auf der andern Seite waren die vom Magistrat geltend gemachten Gründe triftig genug und kaum zu übersehen. Dazu kam der scharfe Ton des Protestes der christlichen Handels- und Handwerksleute; das Gubernium verschloß zwar nicht die Augen vor den tendenziösen Übertreibungen, konnte aber dabei die bedenkliche Erbitterung nicht überhören, die eventuelle Ausschreitungen gegen die Juden befürchten ließ, falls man dem jüdischen Gesuche entsprechen sollte. Fürstenberg schloß sich diesmal entschieden der Meinung der Magistratsminderheit an und führte aus, die Juden gehörten in die Judenstadt und auf den Tandelmarkt und hätten kein Recht, in die Christenstadt zu ziehen. Er empfahl, auf die Instandsetzung der verfallenden Häuser der Judenstadt zu dringen; mit Rücksicht auf die bevorstehende weitere Erweiterung des Judenbezirkes werde dort hinreichend Platz auch für die jüdischen Geschäfte vorhanden sein. Vom politischen Standpunkt, führte der Referent aus, liege es im Interesse der Staatsverwaltung und im Geiste der Gesetzgebung, die Juden vom Handel abzulenken und sie nützlicher, produktiverer Beschäftigung zuzuführen. Er hielt die Zeit noch nicht für reif genug, um den Judenhandel völlig freizugeben; das würde den Christenhandel fühlbar schädigen. Die Hofkanzlei erblickte sicherlich das beredtste Argument in dem Hinweis, daß eine Gewährung des jüdischen Gesuches ein neues Aufflammen des Judenhasses zur Folge haben könnte; der Referent dachte dabei an die Fabriks- und Eisenbahnarbeiterschaft, deren Unzufriedenheit sich eben damals im Jahre 1844 sehr stürmisch äußerte. Fürstenberg beantragte daher Abweisung des jüdisches Gesuches; im Grunde aber erhob er keinen Widerspruch dagegen, daß das Gubernium wie bisher individuelle Gesuche jüdischer Handelsleute um Aufenthaltsbewilligung in der Christenstadt günstig bescheide. Die jüdischen Handelsleute sollten in einer bestimmten Frist die Christenstadt räumen und in die Judenstadt und den erweiterten Bezirk übersiedeln. Der Magistrat aber wurde verpflichtet, ein Verzeichnis der fremden Juden in Prag vorzulegen und die Fertigstellung des mit Hofdekret vom August 1842 angeordneten Gutachtens hinsichtlich der Erweiterung des Judenbezirkes zu beschleunigen. Seinen ablehnenden Antrag wiederholte Fürstenberg auch in seinem neuerlichen Gutachten von Mitte September 1844, als er die neuerlichen Beschwerden zahlreicher Prager Handels- und Handwerksleute gegen den jüdischen Drang nach der Christenstadt erörterte. Sowohl dieser Rekurs als auch das Gubernialgutachten wiederholte nur die früheren Argumente von der Nachteiligkeit des Judenhandels für die christliche Bevölkerung. Der Gubernialreferent mußte zwar die christlichen Beschwerdemotive als übertrieben kennzeichnen, aber in manchen Punkten stimmte er ihnen zu, 368 56

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