Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 5 (1933)
- Date
- 1933-01-01
- Page
- – (sequence 358)
- Language
- German
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der Juden, aber die judenfeindlich gestimmte Stadthauptmannsehaft schloß sich der Magistratsminderheit an, derzufolge die Juden mit ihrem Gesuche a limine abzuweisen waren, da der Handel in der Christenstadt im Sinne der gültigen Gesetze nur den jüdischen Großhandelsleuten und Fabrikanten gestattet sei, und zwar noch gegen einen besonderen vorherigen Konsens. Das Gubernium mußte die Berechtigung der jüdischen Einwände anerkennen . In der Provinz hatten die jüdischen Handelsleute laut Patent vom Jahre 1797 in der Tat freie Wahl der Standorte ihrer Geschäfte und das Gubernium war der Meinung, dasselbe wäre auch in Prag angezeigt zur Erreichung einer erfolgreichen Konkurrenz, zumal da die Judenstadt in dieser Beziehung völlig unzulänglich und der Tandelmarkt überfüllt sei. Zuguterletzt begnügte sich das Gubernium damit, den jüdischen Handelsleuten den erbetenen Aufschub ihrer Zwangsdelogierung bis zur Allerhöchsten Entscheidung ihres Hofrekurses zu gewähren; die Juden aber hatten wieder ihren Zweck erreicht. Nun galt es, der Hofkanzlei über dieses Judengesuch ein ausführliches Gutachten zu erstatten. Wie gewöhnlich, fiel auch diesmal diese Aufgabe dem Prager Magistrate zu. Der dortige Referent, Magistratsrat Schütz, nahm die Gelegenheit wahr, um ein ebenso umfassendes als eingehendes Gutachten über diese so wichtige Frage in ihrer Gänze auszuarbeiten. Bevor er sich in die Behandlung des Judengesuches einließ, holte der Magistrat ein Gutachten darüber von der Prager christlichen Geschäftswelt ein; es fiel natürlich schroff ablehnend aus. Die Prager Handels- und Handwerksleute protestierten in einer umfassenden schriftlichen Replik mit der eigenhändigen Unterschrift von 374 Prager Bürgern, meist Hausbesitzern, Handelsleuten und Vertretern der Prager Zünfte,29 sehr energisch dagegen, den jüdischen Handelsleuten die freie Wahl der Standorte ihrer Geschäfte in der Christenstadt einzuräumen. Der Protest wiederholte dann in sehr scharfer Fassung alle bekannten Vorwürfe gegen die Juden überhaupt; so wurde darauf hingewiesen, die Juden würden dann wie die Heuschrecken die ganze Christenstadt überfluten und deren Christenvolk verheeren, was auch für die übrigen österreichischen Länder eine Gefahr bedeuten würde. Der Handel sei die Hauptbeschäftigung der Juden,-andere Berufe wählten die Juden nur, um den Heiratskonsens zu erlangen, oder des damit verbundenen Handels wegen. Der jüdische Handel, dieser unersättliche Blutegel, dieses Chamäleon, dränge sich zwischen Konsumenten und Produzenten, leiste dem warenverteuernden Zwischenhandel Vorschub, baue auf die Unkenntnis der Käufer und greife zur Warenverfälschung, zu falschem Maß und Gewicht; das ärgste Übel sei der judische Hausierhandel, der überall eindringe (in Prag allein gab es damals angeblich gegen fünftausend jüdische Hausierer), der alles 51 363