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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1933-01-01 · 5 (1933) · page 354

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
5 (1933)
Date
1933-01-01
Page
– (sequence 354)
Language
German
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IRI
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Die Juden seien pünktliche Zinszahler, lebten ruhig in ihrem Familienkreise, tränken nicht und ihr einziges Verschulden sei, daß sie als Juden zur Welt gekommen. Nach Recht und Gerechtigkeit rufend, schloß die Judengemeinde ihre ziemlich scharf stilisierte Beschwerde mit der Warnung, eine neue Erweiterung des Judenbezirkes werde nur die Judenfeindschaft und den Haß besonders bei jenen ärmeren Christenfamilien schüren, die aus ihren bisherigen billigeren Wohnungen im erweiterten Bezirk verdrängt würden. Im Bestreben, über die Beschwerde der Judengemeinde dem Gubernium das geforderte Gutachten zu erstatten, mußte der Magistrat sich zunächst die grundsätzliche Frage klar machen, ob das Hofdekret vom Jahre 1841 auch die stillschweigende Genehmigung der beiden Erweiterungen des jüdischen Bezirkes von den Jahren 1811 und 1826 enthielt, über welche eigentlich bisher keine Allerhöchste Entschließung ergangen war. Der Magistrat schilderte daher dem Gubernium ausführlich die ganze Verhandlung über die Juden wohnfrage in den vergangenen Jahrzehnten seit 1811 und ersuchte um Entscheidimg, indem er von vornherein bemerkte, daß die Judenstadt durchaus nicht hinreiche, um alle Judenfamilien Prags aufzunehmen. Derselben Meinung war auch die Stadthauptmannschaft. Sie deutete auf den immer schlechter werdenden Zustand der Judenstadt, wo die unausgebesserten Häuser verfallen, woran in erster Linie die komplizierten Besitzverhältnisse bei dem System des Teilbesitzes an den Judenhäusern Schuld tragen. Auch die Stadthauptmannschaft mußte die große Enttäuschung eingestehen, welche die Erweiterung des Judenbezirkes gebracht, da es nicht gelungen war, die darin wohnenden Christenfamilien auszuquartieren und auf diese Weise Wohnungen für die Juden aus der Christenstadt zu schaffen. Sie machte auch darauf aufmerksam, die wachsende Wohnungsnot der Prager Judenschaft hänge auch mit ihren steigenden Ansprüchen auf bequemeres und gesünderes Wohnen zusammen, und empfahl die endliche Genehmigung der Erweiterung des Judenbezirkes vom Jahre 1811 und 1826. Nicht einmal dem Gubernium war die rechtliche Seite der bisherigen Schritte zur Erweiterung des Judenbezirkes klar und es mußte sich im Juli 1842 an die Hof kanzlei um Belehrung wenden. Auch das Gubernium hielt dafür, die Erweiterung des Judenbezirkes vom Jahre 1826 sei noch nicht in Rechtskraft erwachsen, da sie von der Hofkanzlei nicht bestätigt worden sei, und ersuchte daher neuerdings um die nachträgliche Bestätigung dieser Notverfügung, die sich schon deshalb als unabweislich darstelle, da die eigentliche Judenstadt samt dem erweiterten Bezirk von 1811 durchaus nicht ausreiche, um alle Judenfamilien aus der Christenstadt aufzunehmen. Dem Magistrate aber trug das Gubernium gleichzeitig auf, mit der Judenausquartierung bis zur Allerhöchsten Entscheidung zuzuwarten. 47 359

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