Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 5 (1933)
- Date
- 1933-01-01
- Page
- – (sequence 353)
- Language
- German
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lieh trotz zweimaliger Erweiterung des Judenbezirkes in den Jahren 1811 und 1826 aus den oben dargelegten Gründen erfolglos gewesen. Als daher im Herbst 1841 die Judenfamilien aufgefordert wurden, unter Geldstrafe und Zwangsausquartierung sich in den ihnen zugewiesenen Bezirk zu verfügen, kam es zu Vorgängen, die uns bereits aus den Vorjahren bekannt sind. Die unfreundliche amtliche Bezeichnung „Delogirung", hinter der man das Gespenst einer Massenwanderung in die Judenstadt unter Polizeiaufsieht drohen sah, war stets danach angetan, die gesamte Prager Judenschaft aufzubringen. Und so beeilten sich die Betroffenen auch diesmal, die Prager Judengemeinde zu einem raschen Einschreiten zu veranlassen, tun die drohende Gefahr abzuwenden, die diesmal besonders ernst erschien. Und die Prager Judengemeinde, vertreten durch den Vorsteher M. J. Landau, schritt Ende November 1841 beim Gubernium mit dem Ersuchen um die Suspension des erwähnten Magistratsbefehls und für die Belassung der Judenfamilien in der Christenstadt ein .2Ä Die Argumente, mit denen die Judengemeinde ihre Petition einbegleitete, sind uns schon von den früheren Verhandlungen her bekannt. Von der zweimaligen Erweiterung des Judenbezirkes ausgehend (im Jahre 1812 um 89 Häuser und im Jahre 1826 um weitere 53 Häuser), suchte die Judengemeinde nachzuweisen, daß auch diese Vorkehrungen nicht imstande gewesen seien, die Wohnungskrise zu beseitigen, hauptsächlich deshalb, da es nicht gelungen sei, aus den neu einverleibten Häusern die darin ansässigen Christen zu entfernen und so Wohnungen für die Judenfamilien aus der Christenstadt freizumachen. Die Prager Juden appellierten an die fortgeschrittene Zivilisation, zu der es nicht passe, durch Erweiterung der Judenstadt die Existenz dieses dunkel-mittelalterlichen Überbleibsels zu verlängern. Die Judengemeinde wies auf die immer schlechter werdenden Wohnverhältnisse im Ghetto hin, wo zwei Häuser (Nr. 16 und 17) zwecks Raumgewinnung abgetragen und über 20 entweder im Bau oder in unbewohnbarem Zustande waren, wodurch Wohnungen für mehr denn 200 Wohnparteien ausgefallen waren. Die Supplik verlangte daher den Widerruf des Magistratsbefehls und die Bewilligung, daß die Judenfamilien auch künftig in der Christenstadt wohnen dürften, unter Umständen etwa mit Ausschluß jener Gassen und Plätze, die bis vor kurzem den jüdischen Großhändlern und Fabrikanten verboten waren. In einer Zeit, da die zivilisierten Staaten Gesetze gegen Tierquälerei erlassen, da die Staatskabinette über die Sklavenemanzipation in andern Erdteilen verhandeln, sollte doch den Prager Juden wenigstens gestattet sein, sich eine Wohnung außerhalb des Ghettos zu suchen, außerhalb dieses Schandflecks einer barbarischen Zeit - so klagte bitter die Judengemeinde; die Erweiterimg des Judenbezirkes sei nur eine Verlängerung der Kette, an welche der jüdische Sklave geschmiedet sei. 358 46