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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1933-01-01 · 5 (1933) · page 351

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
5 (1933)
Date
1933-01-01
Page
– (sequence 351)
Language
German
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während die Juden samt Gesinde in Prag damals gegen 9000 Personen zählten; in der Judenstadt fehlte daher Raum für 4140 Personen. Dabei war zu bedenken, daß sich damals im Ghetto über 90 christliche Mieter befanden. Auf die Erweiterung des Judenbezirkes vom Jahre 1812 und 1826 übergehend, wies die Judengemeinde darauf hin, daß der beabsichtigte Zweck verfehlt worden sei, namentlich deshalb, weil es nicht möglich war, die dort wohnhaften christlichen Familien auszuquartieren, und daher nur sehr wenig Wohnungen für die Judenfamilien aus der Christenstadt freigeworden seien. An die bekannte Choteksche Menschenfreundlichkeit appellierend, baten die Juden, wenigstens auf ein Jahr die geplante Ausquartierung der Judenfamilien aus der Christenstadt zu sistieren; sie gaben der Hoffnung Ausdruck, daß die Regierung inzwischen überhaupt diese menschenunwürdige Wohnbeschränkung aufheben könnte. Auch diesmal erreichten die Juden ihre Absicht. Der Magistrat machte zwar das Gubernium darauf aufmerksam, die Zahl der baufälligen Häuser in der Judenstadt mehre sich bedenklich, namentlich deshalb, weil ihre jüdischen Besitzer nichts auf ihre Instandhaltung aufwendeten, vermutlich in der Erwartung, die Wohnbeschränkung könnte aufgehoben werden; in den letzten zehn Jahren seien nur etwa drei Baue geführt worden, das sei aber auch alles, was diesbezüglich unternommen worden sei. Der Magistratsratsprotokollist Hübel und der Polizeikommissär Gröger pflegten damals neue kommissioneile Erhebungen, die jedoch nichts Neues zutage förderten. Die Wohnungsaufnahme, deren Ergebnisse sich von den obangeführten Daten des Jahres 1836 nicht wesentlich unterschieden, stellte fest, daß in der Judenstadt 41 Wohnungen leer standen und 30 Häuser infolge Baufälligkeit unbewohnbar waren. Trotzdem beantragten die Kommissäre in ihrem Berichte, die Wohnfreiheit abzulehnen. Der Magistratsreferent empfahl ein verständlich mit der Kommission nicht einmal eine weitere Ausdehnung der Judenstadt. Aber der Magistrat entschloß sich damals, dem Gubernium zu empfehlen, den Judenbezirk um weitere 53 Häuser nach dem nicht durchgeführten Antrag vom Jahre 1826 zu erweitern. Das Gubernium wartete immer noch auf die Entscheidung einiger Anträge auf Aufhebung der jüdischen Prohibitionsgesetze, namentlich auch in der Frage der Häusererwerbung im erweiterten Judenbezirk, und hielt es daher nicht für angezeigt, diese Frage vor der Allerhöchsten Entscheidung seiner früheren Anträge zu lösen; es vertröstete daher im April 1838 seine jüdischen Petenten auf einen späteren Zeitpunkt. Der Magistrat sollte nur inzwischen auf die Durchführung der nötigen Reparaturarbeiten in der Judenstadt dringen. Die Judenfrage blieb also damals unentschieden; erst 1841 kam es zu neuen Verhandlungen in dieser alten, schwierigen Frage. Die Verhandlungen des Jahres 1841 hingen mit dem Versuche einer 356 44

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