Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 5 (1933)
- Date
- 1933-01-01
- Page
- – (sequence 349)
- Language
- German
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zuzugestehen, damit sie sich durch eine engere Berührung mit der christlichen Bevölkerung von den bisherigen Vorurteilen freimachten und so für ein Verschmelzen mit den übrigen Gesellschaftsschichten reif würden - und das sei sicherlich die Absicht des Kaisers. Den Haupteinwand der Judengemeinde mußte selbst der Magistrat anerkennen, als bestätigte, daß durch die Neuregelung der Judenbezirk nur um dreiundzwanzing Häuser angewachsen sei, sogar den Barmherzigen- Brüder-Konvent und die Salniterhütte mit eingerechnet. Der Magistrat mußte gleichfalls bestätigen, daß sich die christlichen Hausherren des erweiterten Bezirkes weigerten, Judenfamilien aufzunehmen, einmal deshalb^ weil sie die Räume für sich selbst als Wohnung und Werkstatt brauchten, dann aus mancherlei andern Gründen; auch sei in diesem Rayon eine Mietzinssteigerung zu erwarten. Für konkretere Erörterungen hielt jedoch der Magistrat die Zeit noch nicht gekommen, solange die Grundfrage nicht entschieden sei, ob es jüdischen Bewerbern gestattet sei, Christenhäuser hier zu erwerben. Er empfahl daher, bis zur Entscheidung den gegenwärtigen Zustand beizubehalten. Das Gesuch der Judengemeinde um unbeschränkte Wohnfreiheit in der Christenstadt lehnte der Magistrat ab; er ließ sich hiebei vom Grundsatze leiten, man müsse in Prag mit dem Vorhandensein des Ghettos rechnen und da könne der Aufenthalt in der Christenstadt nur eine Ausnahme bilden. Dem Gedanken von der Möglichkeit einer Annäherung der Juden an die christliche Bevölkerung hielt der Magistrat die Tatsache entgegen, den Juden sei diese Möglichkeit bereits jetzt bei ihrer Handelstätigkeit in der Christenstadt geboten. Auch die Stadthauptmannschaft bestätigte in ihrem Gutachten die Schwierigkeiten, denen die Räumung der Häuser im erweiterten Judenbezirk für die Judenfamilien aus der Christenstadt begegne, und obwohl jüngst in erster Linie auf ihr Einschreiten hin die Berechtigung zur Erwerbimg christlicher Häuser im Judenbezirk suspendiert worden war, erklärte sie nunmehr, man solle den Juden die Erwerbung dieser Häuser gestatten. Sonst drängte die Stadthauptmannschaft auf eine rücksichtslose Ausquartierung der Juden aus der Christenstadt, die Großhandelsleute und Fabrikanten ausgenommen. Die ersehnte Entscheidung der Hofkanzlei ließ jedoch auf sich warten und so geriet die Sache langsam in Vergessenheit. Da der erwähnte Majestätsrekurs der Juden aufschiebende Wirkung hatte, durfte die geplante Ausquartierung der Judenfamilien aus der Christenstadt nicht durchgeführt werden. Es blieb darum beim Status quo, wie es dem Wunsche der Judengemeinde entsprach. Das Gubernium erhielt ständig einzelne Gesuche größerer jüdischer Handelsleute um die Aufenthaltsbewilligung in der Christenstadt und erledigte sie recht entgegenkommend. Das Anwachsen der jüdischen Bevölkerung und der fortschreitende Ver- 354 42: