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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1933-01-01 · 5 (1933) · page 348

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
5 (1933)
Date
1933-01-01
Page
– (sequence 348)
Language
German
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kraft nicht in Rechnung. Schon zur Konskriptionskommission hatte man Ende 1811 keine Vertreter der Judengemeinde beigezogen, mit der Begründung, sie würden nur überflüssige Schwierigkeiten machen. Aber die geplanten Schritte konnten der Judenschaft nicht lange verborgen bleiben. Als die Erweiterung des Judenbezirkes in den Synagogen und durch Kundmachungen am jüdischen Rathaus und andern ortsüblichen Plätzen bekanntgemacht war, wählten die Vertreter der Prager Judengemeinde flugs das bewährte Mittel des Mäjestätsrekurses, um so alle weiteren behördlichen Schritte gegen die Juden in der Christenstadt bis zur Erledigung des Rekurses zu hemmen.21 Sie beriefen sich darauf, es gebe auch in den europäischen Hauptstädten Wien, London, Paris, Berlin u. a. keine besonderen Judenstädte, diese hätten mit den geänderten Rechts- und Kulturverhältnissen ihre Daseinsberechtigung verloren, da der religiöse Haß gewichen sei; sie wiesen darauf hin, wie zwecklos es sei, zu befürchten, die Juden könnten in der Christenstadt Proselyten machen; dergleichen läge ihnen fern. Die Vertreter der jüdischen Gemeinde wiederholten die uns bereits aus der früheren Behandlung dieser Frage bekannten Bedenken: die Unzulänglichkeit und die sanitären und feuerpolizeilichen Gebrechen der Judenstadt, das Wachstum der jüdischen Bevölkerung in den letzten Jahrzehnten, die Verluste, denen der jüdische Handel in einem ausgesprochenen Ghetto ausgesetzt sei, wohin sich ein anständiger christlicher Kaufmann schwer zu gehen entschließe; sie verwahrten sich gegen eine derartige Zurücksetzung der Juden, die allen ihren Bürgerpflichten nachkämen und nichts sehnlicher wünschten, als daß der Toleranzgedanke des Judenpatentes vom Jahre 1797 zur Tat werde. Der Haupteinwand der Judengemeinde lag jedoch in dem Hinweis auf die Unzulänglichkeit des neuerweiterten Judenbezirkes und auf die praktische Undurchführbarkeit der geplanten Ausquartierung der Judenfamilien aus der Christenstadt. Die Juden wiesen daraufhin, es handle sich da nur um etwa zwanzig Christenhäuser, die größtenteils klein seien und obendrein der Mehrheit nach von solchen Christen bewohnt würden, die schwer herauszubringen seien. Nach der Schätzung der Judengemeinde hätte man in dem neuen Judenbezirke nur etwa zwanzig Judenfamilien unterbringen können, in der Christenstadt dagegen wohnten damals gegen zweihundert Judenfamilien, für die hier kein Platz vorhanden sei. Da es ausgeschlossen sei, die Besitzer der Christenhäuser gesetzlich zu zwingen, anstatt der christlichen Mietparteien Judenfamilien aufzunehmen, erschlösse sich den Juden nur die Möglichkeit, durch ungebührliche Überzahlung der Mietzinse hier Wohnung zu finden - stellenweise hätten die Hausherren von den Juden statt des bisherigen Zinses von 1100 fl. in Bankozetteln bis 11.000 fl. verlangt. Die Vertreter der Judengemeinde baten darum den Kaiser, den Juden auch künftighin das Wohnrecht in der Christenstadt 41 353

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