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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1933-01-01 · 5 (1933) · page 347

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
5 (1933)
Date
1933-01-01
Page
– (sequence 347)
Language
German
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Noch harrte die Frage der jüdischen Lager- und Geschäftsräume in der Christenstadt ihrer Lösung. Neuerliche Erhebungen zeigten, daß es damals in den christlichen Vierteln Prags über 330 Geschäftslokale, Kanzleien und namentlich Geschäftslager gab, die 184 jüdischen Handelsleuten gehörten. So weit es sich hiebei nicht um bloße Magazine handelte, in denen der Warenverkauf verboten war, waren es größtenteils Handelsräume jüdischer Großhändler, denen bereits seit 1776 das Recht zugestanden war, in der Christenstadt zu wohnen und zu verkaufen.19 Das Gubernium mußte es daher dabei bewenden lassen, den Magistrat aufzufordern, auf die genaue Beobachtung der einschlägigen Vorschriften zu dringen und die Übersiedlung der jüdischen Kleingeschäfte in den Judenrayon zu veranlassen. Man stellte zwar damals auf eine anonyme Anzeige hin fest, daß zahlreiche Prager Juden in Wirklichkeit auch außerhalb des erweiterten Judenbezirkes Christenhäuser besäßen, daß sie aber diese Tatsache geschickt unter der Form einer Scheinmiete u. dgl.20 zu verbergen verstünden; aber selbst das Fiskalamt hatte keine Lust, Rechtsschritte in der Sache zu tun, denn es fürchtete mit Recht die Unmöglichkeit, den Juden den wirklichen Besitztitel an diesen Häusern nachzuweisen. Das Fiskalamt empfahl im Gegenteil, den Judenbezirk noch mehr zu erweitern, damit die Juden zu solchen Rechtsfiktionen nicht gezwungen wären. Ende 1820 wurde auch das Appellationsgericht um sein Gutachten angegangen, vermutlich aber erfolglos. Und so unterblieb die Weiterverfolgung dieser heiklen Frage überhaupt. Etwa im April 1812 vollzog also der Magistrat die Abtrennung des neuerweiterten Judenbereiches von der Christenstadt durch Spannung einer Drahtschnur an der Gemarkung. So entstand ein neuer Judenbezirk, den man in der Folge „unter der neueu Schnur" nannte. In seinem diesbezüglichen Berichte an das Gubernium brachte der Magistrat wiederholt seinen älteren Antrag zur Sprache, den Judenfriedhof zu einem Platze umzuwandeln; er versprach sich hievon die Möglichkeit, den bisherigen jüdischen Tandelmarkt zu kassieren. Eine Verlegung der Hl.-Geist-Pfarre betrachtete der Magistrat unter den geänderten Verhältnissen nicht für zwingend, zumal da die im neuen Bezirk wohnenden Juden verpflichtet waren, die auf den Häusern haftende Stola zu zahlen. Das Gubernium stimmte dieser Meinung zu; es verlangte nur einen Vorschlag, wie die in den neuen Juden bezirk nicht einbezogenen Christen häuser andern Pfarren zuzuteilen wären. Bezüglich des Judenfriedhofs trug das Gubernium dem Magistrat und der Stadthauptmannschaft auf, ihn „ohneweiters gleich" räumen und für einen öffentlichen Marktplatz herrichten zu lassen und einen Antrag auf dessen Verbauimg zu stellen. Bei all diesen Verfügungen zogen die Behörden jedoch die Prager Juden und ihre schon so oft in vergangener Zeit bewährte Widerstands- 352 40

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