Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 5 (1933)
- Date
- 1933-01-01
- Page
- – (sequence 345)
- Language
- German
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gunsten der Juden. Auf das kommissioneile Gutachten hin mußte das Gubernium mit Erlaß vom 16. Jänner 1812 die beantragte Erweiterung des Judenbezirkes um den ganzen Hl.-Geist-Sprengel genehmigen, unter Belassung der ansässigen Christenfamilien. Einen merklichen Gewinn für die Juden bedeutete jedoch die Berechtigung, in dem neuerweiterten Judenbezirke auch Hausbesitz zu erwerben. In der Christenstadt sollte es nach Jakobi 1812 von Juden nur Großhandelsleute und Fabrikanten geben. Es harrte nunmehr lediglich die Frage des jüdischen Friedhofes ihrer Lösung; das Gubernium täuschte sich über die Schwierigkeit derselben nicht im geringsten. Es trug daher nur dem Magistrate auf, sich im Einvernehmen mit der Stadthauptmannschaft binnen sechs Wochen zu äußern, ob es möglich wäre, den Friedhof zum Ringplatz der Judenstadt umzugestalten. Die frühere Erinnerung der Stadthauptmannschaft hinsichtlich der jüdischen Geschäftsräume in der Christenstadt betreffend, sollte sich der Magistrat gleichfalls äußern und hier künftig keine jüdischen Läden mehr dulden, höchstens Magazine - die privilegierten jüdischen Großhandlungen natürlich ausgenommen. Doch die Prager Juden sollten sich der neuerteilten Bewilligung zum Erwerb christlicher Häuser im erweiterten Judenbezirk nicht lange erfreuen. Und wieder war es die judenfeindlich eingestellte Stadthauptmannschaft, die sie um diese wertvolle Begünstigung brachte. Anfangs Jänner 1812, also bereits vierzehn Tage nach der erwähnten Gubernialentschließung, beeilte sich die Stadthauptmannschaft, das Gubernium auf die Bedenklichkeit dieser Neuerung hinzuweisen; es sei so den Juden ein Recht eingeräiunt worden, das sie nicht einmal in dem nicht zur Judenstadt gehörenden Bezirke „unter der alten Schnur" gehabt hätten. Nach der Meinung der Stadthauptmannschaft handelte es sich hiebei nur um eine Erweiterung des jüdischen Wohnraumes, nicht aber um eine Erweiterung der eigentlichen Judenstadt; nach der Meinung der Stadthauptmannschaft hätten sonst auch die Tore der Judenstadt an die nunmehrige Grenze gerückt werden müssen, daran war aber nicht gedacht.16 Die Stadthauptmannschaft äußerte die Befürchtung, die Juden könnten hier alle Häuser aufkaufen und die HL-Geist-Pfarre würde so in die Judenstadt geraten, was bei den christlichen Religionsübungen zu Schwierigkeiten führen müßte. Der unerwartete Einwand der Stadthauptmannschaft machte das Gubernium stutzig, zumal da bereits einzelne Juden von der neuen Berechtigung Gebrauch gemacht und einige Christenhäuser im erweiterten Rayon erworben hatten. Da man zunächst die diesbezügliche Entscheidung der Hofkanzlei abwarten mußte, sah sich das Gubernium mit Erlaß vom 14. Feber 1812 gezwungen, bis zur Allerhöchsten Entscheidung die Wirksamkeit seiner jüngsten Bewilligung zu suspendieren, was zu Rechts- 350 38