Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 5 (1933)
- Date
- 1933-01-01
- Page
- – (sequence 343)
- Language
- German
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den engen Gäßchen der Judenstadt erst recht nicht erlauben, Stock auf Stock zu türmen, schon mit Rücksicht auf die Feuers- und Seuchengefahr. In den neu beantragten erweiterten Rayon, den man in der Folge „unter der neuen Schnur" nannte, sollten alle damals in der Christenstadt wohnhaften Judenfamilien umquartiert werden, natürlich mit Ausnahme der Fabrikanten und Großhandelsleute; diesen sollte das Gubernium auch in Zukunft Wohnkonsense für Gassen der Christenstadt erteilen, sofern ihnen solche nicht ausdrücklich untersagt waren. Mittels Hofdekrets vom 9. Mai 1811 wurde diesem Gubernialantrag in vollem Umfange stattgegeben und die Neuerweiterung des Judenbezirkes trat somit in Kraft.13 Während sich aber beim Gubernium die Verhandlungen über diese Frage in die Länge zogen, traf der Magistrat eine Verfügung, die geeignet war, die Prager Juden äußerst aufzubringen. Aus Furcht vor Ausschreitungen der christlichen Bevölkerung, die durch den beständigen Aufschub der jüdischen Ausquartierung aus der Christenstadt angeblich sehr erbittert war, ließ er im August 1808 ein Verzeichnis der 125 Judenfamilien anlegen, die ohne Erlaubnis in der Christenstadt wohnten, und verpflichtete sie unter Strafe, in die Judenstadt umzuziehen. Dieser unvermittelte Schritt verstieß nun freilich gegen die seinerzeitige Gubernialentscheidung, man solle mit der Ausquartierung und Strafung der Juden bis zur Allerhöchsten Entscheidung zuwarten. Eine solche war bisher nicht erfolgt. Die Prager Judengemeinde erhob im September 1810 gegen den Magistrat Beschwerde, unter Hinweis auf die erwähnte Gubernialentschließung und erklärte, unter den gegebenen Verhältnissen hieße das die betroffenen Judenfamilien auf das Pflaster setzen. Das Gubernium mußte dieser Beschwerde schlechterdings stattgeben und dem Magistrate auftragen, weitere Weisungen abzuwarten. Aus demselben Grunde ließ das Gubernium auch im November 1810 selbst die Anzeige der Stadthauptmannschaft unerledigt, derzufolge 92 Prager jüdische Handelsleute in der Christenstadt, meist an günstigen Plätzen der Altstadt, eine Reihe genau bezeichneter Kanzleien, Keller und Lagerräume in Pacht hielten; das Gubernium wurde ersucht, dies künftighin nicht zu dulden.14 Nach der Erweiterung des Judenbezirkes galt es die Wohnräume nicht nur in der Judenstadt, sondern auch in dem erweiterten Rayon neu aufzunehmen, um die Grundlagen für die geplante Umquartierung der Judenfamilien aus der Christenstadt zu gewinnen. Die aus Vertretern des Magistrats und der Stadthauptmannschaft bestehende Kommission beendete ihre Arbeit Mitte November 1811. Das Konskriptionsergebnis war nicht sonderlich befriedigend. In der eigentlichen Judenstadt gab es damals in 278 Häusern insgesamt 1775 heizbare und 1007 unbeheizbare Zimmer und 662 Kammern, und es wohnten da 1624 Familien, bestehend aus 7123 Personen, so daß auf einen Raum durchschnittlich drei Personen 348 36