Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 5 (1933)
- Date
- 1933-01-01
- Page
- – (sequence 342)
- Language
- German
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fälschtes Bild der alten Barbarei biete. Kotz suchte nachzuweisen, daß die Beschränkung der Juden auf die Judenstadt keineswegs vorteilhaft und unter den geänderten Verhältnissen auch völlig zwecklos sei; die Einwendungen bezüglich Zinssteigerung suchte er zu zerstreuen. Von der Wohnfreiheit versprach sich der Votant eine Annäherung zwischen Juden und Christen, wie dies schon das Judenpatent vom Jahre 1797 im Sinne hatte. Kotz erwartete nicht, daß sein, für die damalige Zeit, allzu radikales Votum angenommen würde. Deshalb begnügte er sich mit dem Antrag, die Judenstadt um den ganzen Hl.-Geist-Sprengel zu erweitern, gegebenenfalls noch um die Karpfengasse und den Valentinplatz, wo damals übrigens fast ausschließlich Juden wohnten. Gleichzeitig beantragte er, den Juden den Ankauf von Häusern in diesem Rayon zu gestatten und ebenso die Verbauung leerer Bauplätze in Prag. Für die Belassung der Juden in dem erweiterten Bezirk und gegen die Überfüllung des Ghettos stimmte auch der Rat Böhm, dem sich auch die Räte Lusek, Breinl, Desfours und Perger anschlössen; der letztere empfahl die Erweiterung des Judenbezirkes bis zum Frantischek, aber auch er wandte sich entschieden dagegen, die jüdischen Handelsleute und Fabrikanten in die Prager Hauptgassen zuzulassen, da er hievon die Entstehung einer zweiten Judenstadt befürchtete. Die Räte Ugarte und Baierwek waren, mit Kotz übereinstimmend, für die Wohnfreiheit der Juden in der Christenstadt. Mit der Behandlung dieser Sache hatte jedoch das Gubernium kein Glück. Abgesehen davon, daß die Gubernialräte erst ein Jahr nach dem Referentenvotum zu Worte kamen, ging in der Folge ein Teil der Bezugsakten verloren. Erst im Jänner 1811, also nach vier Jahren, einigte sich das Gubernium im Sinne der Mehrheit seiner Räte auf den Antrag, die Judenstadt um den Sprengel beim Hl. Geist zu erweitern und den jüdischen Großhandelsleuten und Fabrikanten den Aufenthalt in der Christenstadt zu gestatten, allerdings mit Ausnahme der Zeltner-, Eisen-, Jesuitengasse, Obst- und Kohlmarkt, Alte und Neue Allee als Hauptgassen, und der Kleinseite (den Hradschin ausgenommen). Gegen diesen Punkt der Entschließung brachten die Räte Böhm, Ugarte und Breinl ein Minoritätsvotum ein; sie empfahlen, den jüdischen Großhandelsleuten auch das Wohnen in diesen Gassen zu gestatten, in denen sich das Geschäftsleben des damaligen Prag konzentrierte. In seinem ausführlichen Gutachten an die Hofkanzlei nahm das Gubernium gegen die geplante Verbauung der Judenstadt Stellung. Es waren dafür die uns bereits bekannten Gründe maßgebend. Gegen die Idee von Aufstockungen führte es namentlich die Bestimmung der Bauordnung vom Jahre 1804 ins Treffen, derzufolge es in Prag verboten war, über zwei Stockwerke hinaufzugehen, um die Stadt nicht zu verdunkeln; man könne daher in 35 347