Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 5 (1933)
- Date
- 1933-01-01
- Page
- – (sequence 340)
- Language
- German
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wies das Haus der Judenstadt NC. 12 auf mit insgesamt 176 Personen. Leer standen in der Judenstadt nur 27 Wohnungen. Aus dem Kommissionsbericht vom 14. Juli 1806 vernehmen wir wiederum die alten Beschwerden über den schauderhaften Gestank und die Unsauberkeit in der Judenstadt; alle behördlichen Verfügungen seien dagegen machtlos. Die Höhe der Häuser wehre Licht und Luft den Zutritt; die Abwässerungsgräben inmitten der Gassen würden hier überhaupt nicht trocken. Theoretisch bestand zwar die Möglichkeit, die Brandstätten zu verbauen und einige Häuser aufzustocken, aber die Fachkommission war nicht dafür, da sie davon eine Erhöhung der Feuers¬ und Seuchengefahr befürchtete; überdies sei es bei den komplizierten Besitzverhältnissen der Judenstadt kaum festzustellen, wer auf den Brandstätten eigentlich bauen solle. Auch damals tauchte wieder der alte Plan auf, den Judenfriedhof zu verbauen; der Plan lag der Relation bei.12 Aber die Kommission mußte feststellen, daß sich bisher kein Jude als Baubewerber für den Friedhof gemeldet hatte. Die Kommission gelangte daher zur Anschauung, unter den gegebenen Verhältnissen sei es ausgeschlossen, alle Judenfamilien in die Judenstadt umzuquartieren, und es empfehle sich daher, ihnen das Wohnen in der Christenstadt zu gestatten. Der Magistrat stimmte dem Kommissionsvotum rückhaltlos zu. Die Stadthauptmannschaft dagegen sah zwar ein, daß man vorderhand in der Judenstadt nicht für alle in der Christenstadt wohnenden Juden Raum schaffen könne, befürwortete jedoch die Verbauung der Brandstätten und die Aufstockung; sie versprach sich davon binnen neun Jahren in drei Etappen die sukzessive Umquartierung der gesamten Judenschaft aus der Christenstadt, ausgenommen die Großhandelsleute und die Fabrikanten, die hiefür einen besonderen Wohnkonsens hatten. Der offenkundige Widerspruch zwischen dem Magistrat und der Stadthauptmannschaft in dieser Kardinalfrage veranlaßte das Gubernium zu weiteren Erhebungen, ob sich nicht eine ausgiebigere Erweiterung des Judenbezirkes „unter der Schnur" empfehle. Das erforderliche Gutachten sollte diesmal die Stadthauptmannschaft selbst ausarbeiten; diese präsentierte es in der Tat bereits am 1. Juli 1807. Auch jetzt verharrte jedoch die Stadthauptmannschaft den überzeugenden Argumenten der Kommission zum Trotz auf dem starren Standpunkt, die beantragte Frist von neun Jahren werde genügen, um die Christenstadt - bis auf die Großhandelsleute und Fabrikanten - von den Juden zu „säubern". Das unmotivierte Gutachten der Stadthauptmannschaft fand jedoch beim Gubernialreferenten, Rat Platzer, keine Zustimmung. Der Referent wußte die schwerwiegenden Bedenken zu würdigen, die gegen eine strenge Durchführung der Absicht sprachen, die jüdischen Familien aus der Christenstadt in das Ghetto umzuquartieren, wo für sie kein Platz war. 33 345