Mannheim
Compact Memory

Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1933-01-01 · 5 (1933) · page 337

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
5 (1933)
Date
1933-01-01
Page
– (sequence 337)
Language
German
Belongs to
journal volume
OCR quality
95% known words query
IRI
…/2644300-2644317--2305-2646650
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

der Hauptgrund war, daß durch ihre Anwesenheit die Stolaeinkünfte der betreffenden Pfarrer verkürzt erschienen. Das Gubernium mußte entsprechen und erteilte dem Magistrat umgehend den Befehl zur Durchführung dieser Aktion. Dieser ernstlichen Gefahr suchten die Juden vorzubeugen. Die bedrohten Juden überreichten auch wirklich schon Mitte Dezember 1805 bei der Judengemeinde eine Supplik um Belassung in ihren bisherigen Wohnungen in der Christenstadt; sie beriefen sich hiebei auf den Wohnungsmangel im Ghetto.7 Die Prager Judengemeinde empfahl das Gesuch dem Gubernium zur günstigen Erledigung; sie führte hiebei alle Gründe ins Treffen, die gegen eine weitere Übervölkerung der Judenstadt sprachen, wo ohnehin gesteigerte Feuersgefahr bestand, die Zahl der Wohnungen in letzter Zeit in stetem Sinken begriffen war und augenblicklich nur drei bis vier Wohnungen freistanden, eben im Hinblick auf den ziemlich hohen Mietzins (der Reichelhof oder das sog. Lichtenstädtische Haus war damals in ein Wirtshaus umgewandelt). Die Judengemeinde ersuchte, daß eine besondere Amtskommission, in der auch Vertreter der medizinischen Fakultät vertreten wären, die sanitären Verhältnisse der Judenstadt an Ort und Stelle in Augenschein nehme und unparteiisch beurteile, ob unter den gegebenen Verhältnissen eine weitere Vermehrung der Ghettobevölkerung noch möglich sei. Gleichzeitig traf beim Gubernium auch ein Gesuch der christlichen Hausbesitzer und etlicher jüdischer Großhandelsleute um Belassung der Judenfamilien in der Christenstadt ein. Das Gubernium war jedoch diesmal nicht gewillt, von der Judenausquartierung aus der Christenstadt abzusehen, und lehnte alle diese Gesuche ab; es wies darauf hin, daß es sich hiebei nur um die Wiederholung zahlreicher früherer Befehle handle, die noch immer nicht ausgeführt seien. Den Argumenten der Judengemeinde gegenüber machte das Gubernium geltend, in der Judenstadt gebe es einige absichtlich unvollendete Häuser, überdies sei gerade in der Judenstadt nach der Statistik die Sterblichkeit geringer als im christlichen Prag. Das Gubernium hatte sogar im Sinne, die Wohnbefugnisse der jüdischen Großhandelsleute, denen bereits früher der Wohnkonsens in der Christenstadt erteilt worden war, einzuschränken; zu diesem Zwecke erhielt der Magistrat anfangs Feber 1806 den Auftrag, das Verzeichnis dieser Juden vorzulegen und anzugeben, ob sie noch alle den Großhandel betrieben und infolgedessen noch immer für diese Ausnahmebefugnis in Betracht kämen. Die Erhebungen ergaben jedoch, daß alle jüdischen Großhandlungen, deren Inhaber das Vorrecht hatten, in der Christenstadt zu wohnen, in Blüte standen, so daß kein Anlaß war, sie in die Judenstadt umzuquartieren.8 Das Gubernium sollte sich jedoch überzeugen, daß ihm auch diesmal die Verwirklichung seiner schon wiederholt gescheiterten Absicht, die Ju- 342 30

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.