Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 5 (1933)
- Date
- 1933-01-01
- Page
- – (sequence 331)
- Language
- German
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malvorschriften betreffs der Juden zusammenzustellen, welche im Zeiträume 1707-1842 erlassen worden waren. Als dann Nadherny Ende November 1842 das verlangte Elaborat vorlegte, wurde anfangs Juni 1843 eine Gubernialkommission zur Neuredigierung des Judenpatentes eingesetzt. Mitglieder waren unter dem Vorsitze des Gubernialrats Ritter von Peche die Räte: Landgraf Fürstenberg, zugleich auch Referent, Hrdlicka und Hasslinger; Kommissionsaktuar war der Konzeptspraktikant Grabensteiner. Diesmal arbeitete die Kommission erstaunlich rasch. Bereits am 22. Juni 1843 konnte sie der Hofkanzlei den verlangten Entwurf der Neuredaktion vorlegen, bei welcher alle seit 1797 erlassenen Judennormalien in Betracht gezogen worden waren. Das Konzept dieses Entwurfes vermochten wir vorläufig nicht aufzufinden. Es ist jedoch wahrscheinlich, daß er keine neuen Anträge mehr enthielt, sondern nur alle noch gültigen Bestimmungen des Judenpatentes vom Jahre 1797 und alle seither bis zum Jahre 1842 dazugekommenen Verordnungen, somit auch das Hofdekret vom Juli 1841 stilistisch zu einem Ganzen verband. In Wien aber ließ man den Entwurf bis zum Jahre 1848 unerledigt liegen. Die mittlerweile veränderten Verhältnisse beschleunigten dann auch eine grundsätzlichere Lösung der Judenfrage ,15 25 337