Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 5 (1933)
- Date
- 1933-01-01
- Page
- – (sequence 328)
- Language
- German
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schon bei den Erwägungen über den Besuch der Christenschulen durch Judenkinder gehört haben. Zur Einschränkung und Behebung dieser Krankheiten empfahl der Referent gesündere Wohnung, größere Reinlichkeit, häufigeres Waschen und Baden, gesündere Ernährung, Belehrung der Kinder und Abstellung der schädlichen jüdischen Bräuche. Zur Einführung von Gesundheitszeugnissen der jüdischen Brautleute riet jedoch das Gubernium nicht, aus Besorgnis, die Juden könnten sich dann legitimen Eheschließungen entziehen, was nur zu liederlichem Leben führen würde. Der Referent betonte bei dieser Gelegenheit neuerdings, daß einzig und allein die Verbesserung des sittlichen, religiösen und intellektuellen Zustandes der Juden ihre Annäherung an das christliche Element ermöglichen werde. Auf Grund einer Vorschrift vom Jahre 1725, welche die Verwendung christlicher Dienstboten in jüdischen Hauswirtschaften und Gewerbebetrieben untersagte, stellte sich der Referent auf den Standpunkt, dieses Verbot sei mit den gegenwärtigen Absichten der Regierung in der Judenfrage ebenso unvereinbar wie mit dem Kulturzustand der jetzigen Juden; es sollte daher aufgehoben werden. In jüdischen Diensten standen damals gegen 4000 christliche Dienstboten, die besser bezahlt waren als in christlichen Familien; es war also schon vom sozialen Gesichtspunkt bedenklich, sie unvermittelt ums Brot zu bringen, ganz abgesehen davon, daß es ja auch grausam wäre, den Judenfamilien plötzlich die christlichen Ammen, Erzieher, Köchinnen, Gärtner und sonstiges Dienstpersonal zu entziehen. Auf die Entlassung der christlichen Dienstboten aus jüdischen Diensten drang damals namentlich die judenfeindlich orientierte Stadthauptmannschaft; sie wollte von dieser Verfügung nur die Mitglieder des jüdischen Gemeindevorstandes, die graduierten Juden, die Advokaten, die Großhandelsleute und Fabrikanten ausgenommen wissen. Der Referent erachtete jedoch die Gründe der Stadthauptmannschaft nicht für überzeugend genug; auch das Gubernium stimmte ihnen nicht zu und verwies dabei namentlich auf die damalige schlechte Lage der Prager Dienstbotenschaft, die sich durch solche Massenentlassungen noch mehr verschärfen würde. Das Gubernialgutachten lautete daher auf Belassung der christlichen Dienstbotenschaft in den Judenfamilien. Minoritätsvota legten nur die Räte Kronenfels und Aehrenthal bei, - ihr Inhalt ist uns jedoch nicht bekannt. Die Durchführung des vom Geiste aufgeklärter Humanität und Toleranz getragenen Gubernialantrages hätte eine wesentliche Verbesserung der bestehenden rechtlichen und materiellen Lage der böhmischen Judenschaft bedeutet. In Wien jedoch beeilte man sich wie gewöhnlich keineswegs mit der Erledigung dieses Antrages, der einen viel zu radikalen Umschwung der Verhältnisse bezweckte, als daß man bei Hofe geneigt sein 334 22